Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.240

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wie bspw. der IISG, als Bauherrenvertretung in Anspruch zu nehmen. Diese Aufgaben könnten z.B. auf Basis einer Rahmenvereinbarung für die technische Baubetreuung vertraglich festzulegender Baumaßnahmen übertragen werden.
Im Zuge des damaligen Anhörungsverfahrens antwortete der Alpenzoo auf die Empfehlung der Kontrollabteilung, dass bei vorherigen Bauprojekten z.B. die IIG angefragt wurde, diese aber aufgrund der eigenen Arbeitsbelastung abgelehnt hätte.
Deswegen würde weiterhin eine Teilung zwischen Betriebsassistent, Zoodirektor
und Architekt fortgeführt, die auch die speziellen Anforderungen von Tiergehegen
kennen würden.
Im Rahmen des diesjährigen Follow up nahm die Geschäftsführung des Alpenzoos
auf ihre Ausführung im damaligen Anhörungsverfahren Bezug und teilte mit, dass
bereits in der Vergangenheit z.B. bei der IIG angefragt und dort aufgrund der
Arbeitsbelastung abgelehnt worden sei.
Auf ein ergänzendes Ersuchen der Kontrollabteilung um entsprechende Belege zu
den getätigten Ausführungen wurden dieser schriftliche Ausführungen des ehemaligen Direktors des Alpenzoos übermittelt, in welchen die historisch gewachsene
Aufteilung von Planer- und Bauleitertätigkeiten dargestellt wurde. So seien aus
Überlegungen, die „bauliche und gestalterische Entwicklung der Tiergehege in möglichst homogener Form ‘mit einer Handschrift‘ “ durchzuführen, über mehrere Projekte derselbe Architekt tätig gewesen. Die Bauleitung erfolgte in dieser Zeit durch
einen Mitarbeiter der Stadt. Nach dessen Abgang wurden aus Gründen der Kostenersparnis und aufgrund des vorhandenen Knowhow im Betrieb die Bauleitung und
örtlichen Bauaufsicht durch den damaligen Architekten und den Alpenzoo übernommen.
In den Jahren 2010 bis 2012 und 2015 bis 2016 kam es zur Umsetzung von zwei
Großprojekten, für welche die örtliche Bauaufsicht und Bauleitung extern vergeben
wurden. War beim ersten Projekt die IISG aktiv, musste diese gemäß schriftlicher
Aussage des ehemaligen Direktors des Alpenzoos für das zweite Großprojekt aufgrund von Kapazitätsgründen absagen.
Nachdem die langjährige Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Architekten zu
Ende ging, werden nunmehr mit jenem Architekturbüro, das die Planung und Ausführung der Geiervoliere zu verantworten hatte, die künftigen Projekte abgewickelt.
Die Kontrollabteilung nimmt zur Kenntnis, dass der Alpenzoo ihrer Empfehlung um
Einsetzung einer externen örtlichen Bauaufsicht und Bauleitung als Bauherrenvertretung nicht entsprechen wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.

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Hinsichtlich der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen stellte sich für die
Kontrollabteilung die grundsätzliche Frage, ob der Alpenzoo dem Geltungsbereich
des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018) unterstellt sein könnte bzw. dem
zum Zeitpunkt des Baubeginns der Geiervoliere bis zum 21.08.2018 geltendem
BVergG 2006 unterstellt war. Dies unabhängig von der Frage, ob sich für den konkreten Fall des Projektes Geiervoliere maßgebliche Änderungen hinsichtlich der vorgenommenen Vergabevorgänge ergeben hätten.

Zl. KA-18249/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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