Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.243
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Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen und hier über ein den Entgelten für sonstige Leistungen zugeordnetes Sachkonto (seit 2017: Konto 728220; bis 2016: Konto
728700) abgewickelt worden.
Dabei erfolg(t)en an die ISD auf der Grundlage einer (jährlichen) Dauerrechnung
monatliche (Teil-)Zahlungen in Bezug auf das (an-)gemeldete jährliche Gesamtbudget, welches allerdings bei der ISD die inhaltlichen Bereiche „Ambulante Suchtprävention (ASP)“, „Sozialzentren“ und (seit dem Jahr 2017) „Stadtteilzentren“
betrifft.
Die Kontrollabteilung erwähnte in diesem Zusammenhang, dass die von der ISD an
die Stadt Innsbruck (jährlich) gerichtete Dauerrechnung betreffend den monatlichen
Abruf der Teilzahlung den Titel „Abrechnung über nichtmedizinische Hauskrankenpflege, Alten- und Heimhilfe“ trägt. Die Angabe dieses Abrechnungstitels der ISD in
der Dauerrechnung führt(e) bei der Kontrollabteilung zu Verwunderung. Dies aus
dem Grund, da die Leistungserbringung sowie die Finanzierung der nicht-medizinischen Hauskrankenpflege bereits seit dem Jahr 2011 eine strukturelle Veränderung
(keine unmittelbare Finanzierung von der Stadt an die ISD) erfahren hat.
Eine dahingehende Rücksprache mit dem bei der ISD zuständigen Leiter des Rechnungswesens ergab, dass seinerseits im Jahr 2019 versucht wurde, den Abruftitel
in der Dauerrechnung richtigzustellen. Seine Bestrebungen, die Textierung auf
„Abrechnung über Sozialzentren, Stadtteilzentren und Ambulante Suchtprävention“
zu ändern, blieben jedoch ohne Erfolg. Somit wurde der Abruftitel betreffend diese
Dauerrechnung bislang unverändert belassen und dokumentiert nach Einschätzung
der Kontrollabteilung nicht die tatsächlichen Gegebenheiten.
Die Kontrollabteilung empfahl der ISD, in Abstimmung mit der MA IV – Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft eine Aktualisierung des Abruftitels in der Dauerrechnung zu prüfen bzw. umzusetzen.
Zur Follow up – Einschau 2021 avisierte die ISD, dass eine abgeänderte Rechnungslegung (erst) nach definitiver Fixierung des überarbeiteten Rahmenvertrages
erfolgen wird (vgl. Tz 151).
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Führung der ASP und der Sozialzentren geht auf entsprechende Leistungen
bzw. Beauftragungen der Stadt an den damaligen SGS (Verein Sozial- und Gesundheitssprengel Innsbruck Stadt) zurück. Die budgetäre Abwicklung bei der Stadt
Innsbruck erfolgte seit der Gründung der ISD offenbar stets über eine gemeinsame
Voranschlagspost. Dies offensichtlich begründet in dem Umstand, dass es sich um
ehemalige Sprengeltätigkeiten handelte, obwohl die beiden Aufgabenbereiche ASP
und Sozialzentren bei der ISD in keinem unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang
stehen.
Nicht zuletzt auch aufgrund der im Jahr 2021 vollzogenen innerbetrieblichen Organisationsänderung bei der ISD in Richtung „Stadtteilarbeit“ bzw. „Stadtteiltreffs“
regte die Kontrollabteilung beim Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV
in Zusammenarbeit mit der ISD an, diesem Umstand auch im Rahmen der Budgetierung bzw. Budgetabwicklung Rechnung zu tragen. Dies insofern, als die Bereiche
ASP und Stadtteilarbeit in den städtischen Budgets künftig separat (also eigene
Zl. KA-18249/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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