Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.254
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Im Anhörungsverfahren teilte das Amt für Verkehrsplanung, Umwelt der
Kontrollabteilung mit, dass künftig weiterführende Studien bei
ursächlichen Projekte kostenmäßig zugeordnet werden sollen.
3 Gewährleistungsbegehungen
Freigabe des Haftbriefs Im Zuge der Abrechnung von im Auftrag und auf Rechnung der Stadt
bzw. Mangelbehebung Innsbruck durchgeführten Bau- und Lieferleistungen – vornehmlich auf
oder Ersatzvornahme
den Gebieten des Verkehrswegebaues (Amt für Tiefbau) und der
Grünflächengestaltung (Amt für Grünanlagen) – erfolgt unter bestimmten
Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich
vereinbarten Gewährleistung der Einbehalt einer finanziellen
Sicherstellung, welche in den überwiegenden Fällen durch einen
Haftbrief (Bankgarantie) abgelöst wird. Vor Ablauf des Haftbriefes bzw.
vor Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des
Auftragnehmers und des Stadtmagistrats in der Regel eine gemeinsame
Beschau der besicherten Leistungen durch.
Eine Gewährleistungsbegehung
Im vierten Quartal 2021 fand eine Gewährleistungsbegehung statt.
Diese behandelte die Baumeisterarbeiten für den Kinderspielplatz
Angergasse,
Ecke Tiergartenstraße.
Diese
umfassten u.a.
Erdbewegungen, Bodenbefestigungen, Einzäunungen und Spielgeräte.
Die Begehung fand am 01.12.2021 im Beisein von Vertretern der
ausführenden Baufirma, des Amtes für Grünanlagen, Referat
Grünanlagen – Planung und Bau sowie der Kontrollabteilung statt. Im
Zuge der Begehung wurden keine gewährleistungsrelevanten Mängel
augenscheinlich. Folglich war der einbehaltene Haftungsrücklass in
Form einer Bankgarantie freizugeben.
Wie bereits im Rahmen des Berichts zur Belegkontrolle des II. und III.
Quartals 2021 festgehalten, finden aufgrund nunmehr verlängerter
Gewährleistungszeiträume nur wenige Begehungen statt. Es ist jedoch
davon auszugehen, dass in absehbarer Zukunft wieder regelmäßig
Begehungen von Projekten des Amtes für Tiefbau sowie des Amtes für
Grünanlagen durchzuführen sein werden.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den maßgeblichen
Regelungen des
BVergG 2018, des
Stadtrechtes und der
Compliance Richtlinie
Mit
Neuverlautbarung
der
„Compliance-Richtlinie
für
den
ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck“ mit
Rundschreiben
des
Magistratsdirektors
vom
21.12.2017,
MagIbk/18234/MD-107, zuletzt geändert mit Rundschreiben des Magistratsdirektors vom 28.02.2020, MagIbk/30645/MD-RS/11, wurden u.a.
allgemeine verbindliche Verhaltensregeln für die Vollziehung des
Vergaberechtes festgelegt.
Die maßgeblichen Regelungen zu Vergaben finden sich im
Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018). Darüber hinaus sind in
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Zl. KA-01352/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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