Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.278
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Liegenschaft Gst. .496/1 bzw. im ersten Stock des sogenannten
„Nalter Stöckl“-Gebäudes und des Haupthauses.
7.1 Ankauf von Grundstücksflächen
Ankauf von
Grundstücksflächen
Mit Kaufvertrag vom 29.11. und 21.12.1999 hat die
Hausbesitzergemeinschaft der Stadtgemeinde Innsbruck aus dem
Gutsbestand ihrer Liegenschaft aus Gst. 295 die Teilfläche 1 im
Ausmaß von 41 m² (gelb hinterlegt) sowie aus Gst. .496/1 die
Teilfläche 2 von 100 m² (grün hinterlegt) verkauft.
Haupthaus
„Nalter Stöckl“
Verbindungstrakt
Die
Gebietskörperschaft
hat
demnach
oben
angeführte
Grundstücksflächen samt Zubehör insbesondere mit dem damals auf
der Teilfläche 2 befindlichen Stöcklgebäude erworben und in ihr
Eigentum übernommen.
Nach Abbruch des Stöcklgebäudes (auf Kosten der Stadtgemeinde
Innsbruck) sind die Teilflächen 1 und 2 dem städtischen Gst. .492
zugeschlagen und im Zuge der Projektrealisierung „Rathaus Galerie“
durch Geschäftsräumlichkeiten und sonstige Baukörper zum Teil
wieder verbaut worden.
Kaufpreis
Grundstücksflächen
Als Kaufpreis wurde in Anbetracht der (zentralen) Lage und in
Anlehnung an die sonstigen für Zwecke des Projektes „Rathaus
Galerie“ im Jahr 1999 getätigten Grundstücksankäufe ein m²-Preis in
Höhe von € 1.308,11 (ATS 18.000,00) vereinbart, weshalb bei einer
erworbenen Grundstücksfläche von insgesamt 141 m² ein Kaufpreis
von € 184.443,65 (ATS 2.538.000,00) zu erstatten war.
Dienstbarkeiten
Grundstücksflächen
Ferner
sind
im
Zusammenhang
mit
den
erworbenen
Grundstücksflächen Dienstbarkeiten, wie das oberirdisches
Nichtverbauen (Lichthof) und die Legung von Ver- und
Entsorgungsleitungen vereinbart worden. Außerdem wurde die
immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit eingeräumt, auf
dem Gst. 496/1 bestimmte Wegflächen im Notfall als Fluchtweg zu
benützen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-14086/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
23