Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.28

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- 377 -

15.

IV 4796/2022
Garantie der Landeshauptstadt
Innsbruck für ein Investitionsdarlehen der Europäischen Investitionsbank an die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zur
Finanzierung der Konstruktionsphase 1 am Campagne-Areal

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck übernimmt die unwiderrufliche, selbständige
und unbedingte Zahlungsgarantie auf
erste Anforderung gemäß § 880a
2. Fall Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung
eines Darlehens über € 23,35 Mio.
-

Laufzeit: 25 Jahre ab Zuzählung, Indikationen für die Verzinsung

-

variabel: 6-M-Euribor plus 0,13 %
per anno;

-

fix: 20-Y-Swap plus 0,05 % per
anno fix,

welches die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Umsetzung der Konstruktionsphase 1 am
Campagne-Areal aufnimmt. Die Zinsvariante (variabel oder fix) sowie die
Höhe des Aufschlages ("Spread") bzw.
des Festzinses werden gemäß Finanzierungsvertrag, Punkt 1.2.B, Auszahlungsangebot, bei der Darlehenszuzählung festgelegt.
2.

Der vorliegende Finanzierungsvertrag
zwischen der Europäischen Investitionsbank und der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG vom 09.03.2022
wird zur Kenntnis genommen.

3.

Herr Bürgermeister wird ermächtigt,
vorliegenden Garantievertrag betreffend "Affordable Passive House Living
Space Innsbruck" FI N° 92.125 (AT),
Serapsis N° 2020-0165, zugunsten der
EIB zu unterzeichnen.

GR Kunst: Ich habe eine Frage zu diesem
Kreditvertrag.
Warum hat der Geschäftsführer der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
diesen Kreditvertrag schon abgezeichnet,
GR-Sitzung 20.04.2022

obwohl wir, die Stadt Innsbruck, die Haftungserklärung noch gar nicht beschlossen
haben? Es könnte ja sein, dass der Gemeinderat entscheidet, dass wir die Haftung
nicht übernehmen. Mich würde auch interessieren, wie das finanztechnisch geht,
denn im Kreditvertrag steht, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) nur die Haftungserklärung der Stadt Innsbruck als Garantie annimmt.
Bgm. Willi: Dieser Vorgang ist durchaus
üblich, weil das Rechtsgeschäft erst gültig
wird, wenn die Haftungserklärung vorliegt.
Somit geht der Vertrag erst dann in die Umsetzung.
Wir haben laufend Kaufverträge, bei denen
die Gegenseite schon unterschrieben hat
und die Stadt erst unterschreiben kann,
wenn der Gemeinderat dies mit Mehrheit
absegnet.
GR Kunst: Noch eine Nachfrage: Was
wäre, wenn der Gemeinderat diese Haftung
nicht übernehmen würde?
Bgm. Willi: Die EIB legt natürlich Wert darauf, dass es Sicherheiten gibt. Wenn eine
solche nicht vorliegt, würde die IIG das Darlehen nicht bekommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ,
GERECHT und GR Schmidt, 10 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
19.04.2022 (Seite 377) wird angenommen.
16.

IV 10648/2021
Möslalm, Änderung der Sanierungsmaßnahmen basierend auf
lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Projektbericht - Ergänzung Reiferaum, Energieversorgung

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 19.04.2022:
1.

Abweichend und ergänzend zum Beschluss des Stadtsenates vom
11.08.2021 bzw. zum Beschluss des
Gemeinderates vom 13.10.2021 (Zahl:
IV 10648/2021, Sanierungsmaßnahmen Möslalm) stimmt die Stadt Innsbruck basierend auf dem ergänzenden
IIG-Projektbericht vom 16.03.2022 der