Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.280
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
einer stufenweisen Ausweitung in die östlich angrenzenden Räume
des Haupthauses mit zunehmender Konkretisierung des
Bauvorhabens „Rathaus Galerie“ erwünscht.
Anmietung
Räumlichkeiten im
Haupthaus und
„Nalter Stöckl“
StS-Beschluss
Daraufhin wurde dem damaligen Bürgermeister mit Schreiben seiner
Stabstelle
vom
13.07.1999
empfohlen,
die
von
der
Mieteigentümergemeinschaft angebotenen Räumlichkeiten von der
Stadtgemeinde Innsbruck in zwei zeitlich voneinander getrennten
Schritten additiv anzumieten. Das Bestandverhältnis für das
sogenannte Nalter Stöckl sollte ab 01.08.1999 und für die ehemaligen
Büroräumlichkeiten im Haupthaus ab 01.06.2000 eingegangen
werden.
Einen Tag später hat der StS in seiner Sitzung der Anmietung
vorstehender Räumlichkeiten mit Mehrheitsbeschluss zugestimmt.
Der diesbezüglichen StS-Vorlage war zu entnehmen, dass die von der
Magistratsdirektion begehrte, stufenweise Ausweitung in die
Räumlichkeiten des Haupthauses eine Anmietung dieser
Räumlichkeiten bis 30.06.2000 durch die Fraktion „Für Innsbruck“
ermöglicht. Demzufolge wurde vorgeschlagen und beschlossen, die
betreffenden Räumlichkeiten von der Stadtgemeinde Innsbruck (erst)
mit Juli 2000 anzumieten, hingegen die benötigten Räumlichkeiten im
„Nalter Stöckl“ mit August 1999.
7.3.1 Untermietvertrag
Vertragsgegenstand
Mit Untermietvertrag vom 29.07.1999 hat die Stadtgemeinde
Innsbruck mehrere Räumlichkeiten im Objekt der Liegenschaft MariaTheresien-Straße 20 in Unterbestand genommen.
Gemäß Einigung wurden die sich im ersten OG des Haupthauses
befindliche Büroeinheit, bestehend aus drei Räumen mit insgesamt
73,00 m² sowie der dazugehörige Waschraum und das WC vermietet,
ebenso die im ersten Stock, im sogenannten „Nalter Stöckl“
untergebrachten vier Räumlichkeiten im Gesamtausmaß von
74,58 m².
Die Intention der gegenständlichen Anmietung war die Verwendung
der Bestandräumlichkeiten für Zwecke der Stadtverwaltung, allenfalls
mit Parteienverkehr. Im sogenannten „Nalter Stöckl“ ist gemäß
Untermietvertrag die Unterbringung von Archivierungsräumen der
städtischen Registratur vorgesehen.
Vertragsbeginn und
Kündigungsfrist
Das Mietverhältnis hinsichtlich der Räumlichkeiten im „Nalter Stöckl“
begann mit 01.08.1999, indes die Räume im Haupthaus mit
01.07.2000 angemietet worden sind. Es wurde auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen, jedoch steht beiden Vertragsteilen das Recht zu, das
betreffende Mietverhältnis unter Einhaltung einer jeweils 3-monatigen
Kündigungsfrist zum 30.06. und 31.12. aufzukündigen.
………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….
Zl. KA-14086/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
25