Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.299

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(zu Punkt 42.1)

StR Rudi Federspiel
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst

GRin Beatrix Klaus

Stadtmagistrat Innsbruck

GRin Deborah Gregoire

eingelangt am
Grin Astrid Denz

29. März 2022
Geschäflss!elle für Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, am 28.03.2022

Dringende Anfrage
betreffend städtische Kollegialorgane, deren Gründung, Zusammensetzung,
Tätigkeit, etc. nicht im Stadtrecht der Landeshauptstadt reglementiert ist

Im Umfeld der Verwaltung bzw. politischen Organe der Landeshauptstadt Innsbruck sind
diverse Kollegialorgane (Arbeitsgruppen, Steuerungsgruppen, Beiräte, etc... . ) installiert
worden, die im lnnsbrucker Stadtrecht nicht bzw. nur marginal geregelt sind (etwa im
Gegensatz zu den - auch fakultativen - Ausschüssen des Gemeinderats).
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Wie viele und welche Kollegialorgane (Arbeitsgruppen, Steuerungsgruppen, Beiräte
oder andere) gibt es - abseits des Stadtsenats, des Gemeinderats und der
Ausschüsse des Gemeinderats -, deren Existenz bzw. Tätigkeit im Zusammenhang
mit der Hoheitsverwaltung der Stadt Innsbruck bzw. der Privatwirtschaftsverwaltung
der Stadt inklusive der Tätigkeit von Unternehmen, an denen die Stadt Innsbruck
direkt oder indirekt mit mindestens 25 % der Aktien bzw. Gesellschafteranteile
beteiligt ist?
2. Erfolgte die Einrichtung der in Frage 1 angeführten Kollegialorgane in jedem Fall
durch einen Beschluss des Gemeinderats und/ oder des Stadtsenats? Es ergeht das
Ersuchen um Vorlage der jeweiligen Beschlüsse (einzurichtendes Gremium,
Beschlussorgan, Beschlussdatum) bzw. um Anführung jener Gremien, für welche
solche Beschlüsse nicht vorliegen (samt Begründung, warum eine Beschlussfassung
nicht erfolgte).
3. Seit wann bestehen die in Frage 1 angeführten Kollegialorgane jeweils und wie viele
Sitzungen wurden von ihnen jeweils abgehalten?
4. Wie viele bzw. welche der seit 2018 installierten Kollegialorgane gern. Frage 1 haben
ihre Tätigkeit bereits beendet bzw. ein ihnen obliegendes Projekt bereits
abgeschlossen?