Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.328
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(zu Punkt 50.2)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
n . 2O, April 2022
1
utl,r-·"1
F/3 9/20 22
Geschaftsst~lle ~r"Gemeinderat und Stadtsenat
im Hause
Innsbruck -15042022
ANFRAGE
Anbei erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck eine Anfrage an den Bürgermeister bzgl. Kosten von Rech_tsstreitigkeiten bzw. Rechtsberatungen durch Rechtsanwaltskanzleien zu stellen.
Eine Stadt wie Innsbruck ist logischerweise nicht vor Rechtsstreitigkeiten mit unterschiedlich
hohen Streitwerten gefeit. Sei es bei Rechtsstreitigkeiten als Folge von Strafverfügungen,
Widmungsverfahren, Verkehrsunfällen, arbeitsrechtlichen Missverständnissen bis hin zur
Beendigung von Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen, Delogierungen bzw. Wohnungsräumungen. Zu klärende Rechtsfragen in Liegenschaftsangelegenheiten, in gewerberechtlichen Angelegenheiten usw. können ebenso die Basis für Rechtsstreitigkeiten sein. Rechtstreitigkeiten, welche· außergerichtlich bzw. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens geklärt werden müssen.
)
Selbstverständlich benötigen die Stadt Innsbruck bzw. die Beteiligungen der Stadt Innsbruck
für die Ausarbeitung und Durchführung von Ausschreibungen, wie auch für die Errichtung
von Verträgen Rechtsanwaltskanzleien mit dementsprechendem Fachwissen und Erfahrung.
In Zeiten eines angespannten Budgets der Stadt Innsbruck, gilt es daher auch in diese Richtung einen Überblick über die aktuellen gegenständlichen Gesamtkosten zu gewinnen bzw.
auch das finanzielle Gesamtrisiko .für die Stadt Innsbruck bezugnehmend auf den Streitwert
zumindest festzustellen. Es gilt aber auch die Ursachen für Rechtsstreitigkeiten einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen, und mögliche Verbesserungen diesbezüglich auf organisatorischer Ebene bzw. auf politischer Ebene zu erarbeiten - mit dem Ziel der Kostenersparnis
für die Stadt Innsbruck. Selbstverständlich gilt Letzteres auch für die Beteiligungen der Stadt
Jnnsbruck. Im Unterschied zum Stadtmagistrat ist der politische Einfluss bei den Beteiligungen der Stadt Innsbruck, wenn überhaupt, begrenzt, da es sich um eigenständige Unternehmungen handelt. Die Anfrage bezieht sich daher im Wesentlichen auf Rechtsstreitigkeiten und Rechtsberatungen durch Anwaltskanzleien , bezugnehmend auf den Stadtmagistrat
der Stadt Innsbruck. Die Anfragebeantwortung soll auch eine Grundlage dafür sein, um , wie
bereits erwähnt, Verbesserungen zu erarbeiten, Rechtsstreitigkeiten zu minimieren bzw.
auch möglicherweise die Kosten für die Erstellung von Verträgen und Ausschreibungen zu
reduzieren.