Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.347
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30. Sollte es keinen Nettogewinn geben, wie hoch waren die Nettoverluste beim Stadtrad in
den Jahren 2018, 2019, 2020, und 2021?
31 . Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl für die Errichtung einer Mietradstation bzw.
wer ist in die Entscheidung für die Errichtung einer Mietradstation eingebunden?
32. Wer trifft letztendlich die Entscheidung, ob eine Mietradstation errichtet wird?
33. Wer genehmigt die Zurverfügungstellung von öffentlichen Flächen für die Errichtung von
Mietradstationen?
34. Aufgrund welches Beschlusses des lnnsbrucker Gemeinderates bzw. des lnnsbrucker
Stadtsenates werden den Betreibern des Stadtrades öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt?
35. Verrechnet die Stadt Innsbruck den Betreibern der Mietradstationen für das Stadtrad Gebühren für die Nutzung von öffentlichen Flächen, und wenn ja, wie hoch sind die gegenständlichen Einnahmen durch die Gebühren pro Mietradstation? (Um Aufstellung pro
Mietradstation wird ersucht?)
36. Falls die Innsbruck den Betreibern der Mietradstationen für das Stadtrad keine Gebühren
verrechnet, gibt es diesbezüglich für die kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen einen Beschluss des Stadtsenates bzw. des Gemeinderates, und wenn ja, wann wurden die jeweiligen Beschlüsse gefasst? (Datum)
37. Sollte die Stadt Innsbruck den Betreibern der Mietradstationen, also der IVB, keine Gebühren verrechnen, finden Sie das gegenüber den Betreibern von Gastgärten gerecht?
38. Wenn ja, mit welcher Begründung?
39. Wenn nein , warum nicht?
40. An welchen Standorten sollen 2022 noch Mietradstationen errichtet werden?
Gerald Depaoli, Gemeinderat