Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf

- S.84

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- 433 -

Ich appelliere, dass man endlich handelt,
anstatt immer zu verhindern! Die Wasserkraft hat man verhindert! Ich weiß nicht, ob
die Photovoltaikanlagen auf jedem Dach der
Weisheit letzter Schluss sind. Vermutlich
werden wir einen Mix benötigen. (Beifall)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
GR Gleinser, 11 Stimmen):
Der von StRin Mag.a Schwarzl gestellte Antrag auf Zuweisung des Antrages an den
Stadtsenat zur selbständigen Erledigung
wird abgelehnt.
Beschluss (einstimmig):
Der von Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc und MitunterzeichnerInnen in der
Sitzung des Gemeinderates am 24.03.2022
eingebrachte Antrag wird dem Inhalt nach
angenommen.
47.4

MagIbk/41563/GfGR-AT/54/2022
Schulstarthilfe, Erhöhung der Einkommensgrenze (GRin Dipl. Soz.Wiss.in Arslan)

GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Nach langen Verhandlungen auf Landesebene
wurde die Hilfe zwar etwas erhöht, aber
eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die € 1.400,-- pro Monat verdient hat
keinen Anspruch auf die Schulstarthilfe. Darum habe ich diesen Antrag verfasst. Wir leben im Digitalisierungszeitalter. SchülerInnen brauchen nicht nur ein Heftchen, sondern auch eine entsprechende Internetverbindung und Endgeräte.
StRin Mag.a Mayr: Ich teile die Intention des
Antrages. Es gibt aber Probleme. Wer die
Begründung des Antrages liest, stolpert
über den Eindruck, dass es um Aktionismus
geht. Es stimmt einfach nichts an dem Text
des Antrages!
Im Land Tirol ist dieses Thema im Ressort
Familie angesiedelt. Im Antrag werde ich als
zuständige Stadträtin damit beauftragt, mich
einzusetzen. Weiters wird ein Betrag von
€ 150,-- pro Kind genannt. Es hat sich inzwischen enorm viel bei der Schulstarthilfe getan.
Es gibt inzwischen zwei Einkommensgrenzen! Im Antrag steht, dass pro Kind € 150,-GR-Sitzung 20.04.2022

ausbezahlt werden, wenn man € 1.600,-verdient. Das stimmt nicht. Man bekommt
diese Starthilfe, wenn man € 1.900,-- verdient. Der Inhalt des Antrages stimmt nicht!
Die Schulstarthilfe heißt nicht einmal mehr
so! Es heißt nun Schulkostenbeihilfe! Nicht
nur der Name hat sich verändert. Man kann
die Beihilfe nun auch während des Jahres
beantragen.
Natürlich bin ich bezüglich der Schulkostenbeihilfe im Austausch mit dem Land Tirol.
Das wissen alle, auch die GRÜNEN. Wir
sprechen immer über eine Anhebung des
Beihilfenbetrages. Wenn ihr wirklich etwas
ändern wollt, müsst ihr Euch für das Thema
interessieren. Ihr müsst sehen, wie die Beihilfe momentan vonstattengeht und wo man
ansetzen kann.
Seit dem 01.01.2022 gibt es die neue
Schulkostenbeihilfe. Es wird nach dem Jahr
eine Evaluierung geben. Mich überrascht,
dass die GRÜNEN, welche ja auch in der
Landesregierung sind, nichts davon wissen.
Viele Mütter haben mich kontaktiert. Probleme gibt es bei der Höhe der Hilfe, der Bemessungsgrundlage und beim Zeitraum.
Der Zeitraum ist ein großes Problem, denn
es gilt immer das Einkommen des Vorjahres. Ein Einkommen kann sich schnell ändern. Diese Stellschrauben müssen wir in
Angriff nehmen.
Die Opposition im Landtag hat ständig versucht, hier etwas zu bewirken. FRITZ und
die SPÖ haben schon oft Anträge und Programme vorgelegt, um beim Schulstart zu
helfen. Es braucht den ernsten Willen und
Verhandlungsbereitschaft, um hier etwas zu
bewirken. Die Ergebnisse der Evaluierung
müssen eingearbeitet werden. Das alles
fehlt mir in diesem Antrag.
Ich werde einer Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zustimmen, weil ich das Thema enorm wichtig
finde. Lösen muss man es auf Landesebene! Ich kann gerne einen Brief verfassen
und mit den zuständigen LandesrätInnen
sprechen.
Zwei Punkte möchte ich nochmal hervorheben. Erstens: Wir reden bereits miteinander!
Zweitens: Die schwarz-grüne Landesregierung muss hier Schritte setzen! Das Teuerungspaket muss von der Landesregierung