Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-04-20-GR-Protokoll.pdf
- S.91
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aufgehoben wird. Der Stadtsenat hat diese
Einführung nicht beschlossen! Der Stadtsenat hat aufgrund meines Zusatzantrages
mehrheitlich Folgendes beschlossen:
"Darüber hinaus wird die Mag.-Abt. III, Wald
und Natur, ersucht, in Zusammenarbeit mit
der Mag.-Abt. III, Parkraumbewirtschaftung,
einen Parkraumbewirtschaftungsvorschlag
analog zu anderen bewirtschafteten Naherholungsgebieten für den gesamten, als
Parkplatz genutzten Straßenraum nördlich
des Planötzenhofes auszuarbeiten und dem
Stadtsenat und Gemeinderat vorzulegen."
Der Antrag von GR Depaoli enthält eine den
Tatsachen völlig widersprechende Formulierung, weshalb ich darum ersuche, den Antrag a limine zurückzuweisen. Er behauptet,
dass stadtrechtswidrig ohne Befassung des
Gemeinderates eine Bewirtschaftung beschlossen wurde. Das stimmt überhaupt
nicht! (Beifall)
GR Depaoli: Ich glaube mich entsinnen zu
können, dass die offizielle Medienstelle der
Stadt Innsbruck, "Innsbruck informiert", eine
Meldung ausgesandt hat, dass der Stadtsenat diese gebührenpflichtige Kurzparkzone beschlossen hat. Wenn es nicht der
Tatsachen entspricht, ist die Kritik vollkommen gerechtfertigt.
Ich behaupte, dass es diese Aussendung
gegeben hat und auf dieser Meldung fußt
unser Antrag. Ich glaube, der Antrag ist zulässig. (Unruhe im Saal)
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich werde die
Aussagen von GR Depaoli überprüfen.
Sollte er im Recht sein, ist sein Antrag zulässig, andernfalls werde ich ihn zurückweisen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger unterbricht um
17:25 Uhr die Sitzung. Nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um 17:30 Uhr fortgesetzt.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Die Thematik
wurde überprüft. Ich weise den Antrag zur
Verbesserung zurück. GR Depaoli, Sie können den Antrag in verbesserter Ausführung
erneut einbringen. Aktuell entspricht er nicht
den Tatsachen und kann somit nicht behandelt werden.
GR-Sitzung 20.04.2022
Wir konnten keine städtische Aussendung
finden. Wahrscheinlich bezieht man sich im
Antragstext auf eine Aussendung von Bgm.Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc oder der
FPÖ. Im Stadtsenat wurde lediglich eine
Prüfung beschlossen, aber keine Einführung einer Parkraumbewirtschaftung.
GR Depaoli: Ich nehme das selbstverständlich zur Kenntnis, möchte aber etwas anmerken. Wenn der Ressortzuständige in einer Aussendung behauptet, dass der Stadtsenat etwas beschlossen hat, ist es für mich
eine glaubwürdige Information.
Wenn es eine Fehlmeldung war, werde ich
den Antrag erneut einbringen. Da ich noch
keinen Sitz im Stadtsenat habe, muss ich
mich auf eine Meldung von Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc verlassen. Offensichtlich hat es hier einen Fehler gegeben.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Zur tatsächlichen Berichtigung! Es hat
keine Presseaussendung gegeben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Es hat lediglich
einen Facebook-Post gegeben, in dem aber
nichts von einem Stadtsenatsbeschluss
steht.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zur tatsächlichen Berichtigung! Ich zitiere aus einem Artikel der Tiroler Tageszeitung (TT) vom
18.03.2022:
"Scharfe Kritik übt Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc jedoch an einem
Zusatzantrag zur Einführung einer endgeldlichen Parkraumbewirtschaftung, den
GRÜNE, FI und SPÖ im Stadtsenat im
Stadtsenat mehrheitlich angenommen haben. Das ist ein brutaler Schlag ins Gesicht
für alle Erholungssuchenden, befindet
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc."
Irgendjemand muss diese Meldung an die
Tiroler Tageszeitung (TT) herangetragen
haben. Ich glaube nicht, dass sich jemand
eine solche Meldung einfach ausdenkt.
GR Lukovic, BA MA MA: Zur tatsächlichen
Berichtigung. Ich möchte einen FacebookPost von der ÖVP zitieren:
"Leider wurde auf Initiative der GRÜNEN im
Stadtsenat ein Zusatzantrag zur Einführung
einer endgeldlichen Parkraumbewirtschaftung gestellt, der mehrheitlich von SPÖ und
FI angenommen wurde.