Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.123
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(zu Punkt 8)
Redezeitvorschlag GR 19. Mai 2022
Die Klubobleute der im Stadtsenat vertretenen Fraktionen haben sich
einstimmig (Grüne, FPÖ, FI, VP, SPÖ) auf nachstehende Redezeitbeschränkung
für die Sitzung des Gemeinderates vom 19. Mai 2022 verständigt. Herr
Bürgermeister wird ersucht, diese Vereinbarung dem Gemeinderat zur
Kenntnis zu bringen:
Fraktion
GRÜNE
FPÖ
FI
ÖVP
SPÖ
NEOS
FRITZ
GERECHT
TSB
ALI
BS
Top 2
00:10:30
00:08:15
00:08:15
00:07:30
00:06:00
00:04:30
00:03:45
00:03:45
00:03:00
00:03:45
00:00:45
Top 3, 4,
5, 6, 7, 8,
9, 10, 11,
12
00:52:30
00:41:15
00:41:15
00:37:30
00:30:00
00:22:30
00:18:45
00:18:45
00:15:00
00:18:45
00:03:45
Top 13,
14, 15, 16
00:15:45
00:12:23
00:12:23
00:11:15
00:09:00
00:06:45
00:05:37
00:05:37
00:04:30
00:05:37
00:01:07
• Die Systematik der Redezeitaufteilung orientiert sich an den Vorgaben
der Geschäftsordnung § 16 (4). Kleinere Gemeinderatsparteien werden
dadurch in ihrer Möglichkeit sich einzubringen gestärkt.
• Die Klubobleute stellen einstimmig fest, dass Herr GR Schmidt keine
Gemeinderatspartei iS § 73(5) IWO repräsentiert. Gemäß § 16 (2) der
Geschäftsordnung kann GR Schmidt daher weder ein Thema für die
Aktuelle Stunde vorschlagen noch gemäß § 16 (4) Geschäftsordnung den
Zeitsockel für Fraktionen erhalten. Für den Fall, dass GR Schmidt nicht an
der Gemeinderatssitzung teilnimmt oder diese vorzeitig verlässt, fällt die
offene Redezeit der FPÖ zu, sofern diese den Platz von GR Schmidt
besetzt.
• Die Punkte der Tagesordnung 3) Bericht Delegationsvereinbarung, 4)
BAREWO 5) Anträge des Stadtsenates, 6) – 9) Ausschüsse, 11)
Behandlung dringender Anträge und 12) Behandlung von eingebrachten
Anträgen werden zeitlich gesehen zu einem Block zusammengefasst und
mit einer Redezeit von gesamt 5 Stunden ausgestattet. Die
Berichterstattung der Ausschussvorsitzenden oder des Bürgermeisters
fallen nicht unter die Redezeitbeschränkung.
• Pro Debatte unter den Tagesordnungspunkten 11) und 12) gibt es eine
Sonderredezeit für die/den Ressortführende/n von 2 Minuten, sowie bei
einer allfälligen Eröffnung von Debatten.