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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.205

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Ausgaben dieses Jahres – 2022
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Anzahl/ Jahr und Summe:
Jahr 2018 81 Fälle/1. Quartal
Jahr 2019 56 Fälle/1. Quartal
Jahr 2020 58 Fälle/1. Quartal
Jahr 2021 54 Fälle/1. Quartal
Jahr 2022 32 Fälle/bis 15.04. (Aufgrund des Lockdowns gab es die ersten
Ansuchen mit Ende Jänner.)
Frage 4.3:

Blieben in den vergangenen Jahren (2018 bis 2021) Mittel im dreistelligen Bereich
übrig?

Antwort:

ja

Frage 4.3.1:

Wenn ja, in welcher Höhe in den jeweils betroffenen Jahren?

Antwort:

Jahr 2018
Jahr 2019
Jahr 2020
Jahr 2021

Frage 4.3.2:

Wenn nein: Waren aus Sicht der bearbeitenden Stelle in den betreffenden Jahren,
in denen keine (bzw. nur im zweistelligen Bereich) Mittel übrigblieben, ausreichend Mittel vorhanden, um bei allen Ansuchen dem Auftrag im Sinne einer dringend notwendigen Unterstützung angemessen nachkommen zu können?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.3.1.

Frage 4.4:

Zeichnet sich aus Sicht der bearbeitenden Stelle die Notwendigkeit eines Nachtrags für 2022 ab?

Antwort:

Nein, aus statistischer Sicht zeichnet sich derzeit keine Notwendigkeit eines
Nachtrags für 2022 ab. Sollte aufgrund der aktuellen Teuerungswelle eine
Änderung der Situation eintreten, wird es die Notwendigkeit eines Nachtrages geben.

Frage 4.5:

Zeichnet sich aus Sicht des Sozialressortzuständigen die Notwendigkeit eines
Nachtrags für 2022 ab?

Antwort:

Aufgrund der steigenden Lebenserhaltungskosten ist ein Nachtragskredit
für das Innsbrucker Hilfswerk nicht auszuschließen.

Frage 4.6:

In welcher Höhe sind Mittel für das Innsbrucker Hilfswerk im Jahr 2023 budgetiert?

Antwort:

Laut Voranschlag Budget 2023 sind es € 86.000,--.

€ 20.000,-€ 17.267,23

252,32
€ 2.556,89

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