Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.429
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Frage 6.1:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten (inklusive Herstellung von Barrierefreiheit
und Baumeisterarbeiten) tatsächlich?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.1.
Frage 7:
Ist es korrekt, dass die Analyse ergeben hat, dass eine Generalsanierung des
Schwimmbades Höttinger Au ohne Schaffung von zusätzlichen Wasserflächen einen Kostenaufwand von über € 8 Mio. ergeben hat?
Antwort:
Für die Sanierung der Haus-, Elektro- und Schwimmbadtechnik liegt eine belastbare Kostenermittlung in Höhe von € 6,4 Mio. vor. Hinzu kommen Kosten
für bauliche Maßnahmen und für die Wiederherstellung der Innenraumgestaltung von € 3,5 Mio. sowie Honorare und Reserven von ca. € 2,1 Mio., sodass sich die Gesamtkosten für die Sanierung des Hallenbades Höttinger Au
derzeit auf € 12 Mio. belaufen.
An dieser Stelle weist die IKB mit Nachdruck darauf hin, dass die aktuelle
wirtschaftliche Lage sehr dynamische Preisentwicklungen, Verzögerung
und Unterbrechungen in den Lieferketten (und damit unter Umständen zeitgebundene Zusatzkosten) sowie weitere Unwägbarkeiten mit sich bringt.
Diese Faktoren können sich auf sämtliche in dieser Anfragebeantwortung
angeführten Kostenabgaben nachteilig auswirken!
Frage 7.1:
Wie hoch sind die geschätzten Kosten (inklusive Herstellung von Barrierefreiheit
und Baumeisterarbeiten) tatsächlich?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 7.
Frage 8:
Ist es korrekt, dass die IKB AG bei einer Generalsanierung des Hallenbades mit
einer Schließzeit von eineinhalb Jahren rechnet?
Antwort:
Ja. Die IKB geht im Falle einer Generalsanierung von einer Sperre des Hallenbades von jedenfalls 1,5 Jahren aus.
Frage 9:
Sind Ausweichwasserflächen für den Zeitraum einer allfälligen Generalsanierung
geplant?
Antwort:
Nein. Zusätzliche Ausweichwasserflächen sind nicht angedacht. Abhängig
von der Nachfrage kann eine Erweiterung der Öffnungszeiten sowie eine
Umschichtung des Schul- und Schwimmschulbetriebes auf allgemeine Öffnungszeiten zulasten des allgemeinen Publikumsbetriebes in Erwägung gezogen werden.
Frage 9.1:
Wenn nein, weshalb nicht?
Antwort:
Für zusätzliche Ausweichwasserflächen müssten mobile Schwimmbadanlagen als Provisorien in bestehenden Sport- oder Lagerhallen errichtet werden. Die damit verbundenen Kosten erscheinen im Hinblick auf die Dauer
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