Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.431

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für Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen in bestehende Schwimmbäder
oder in ein 50-Meter-Sporthallenbad ohne Bundesleistungszentrum.
Seitens des Landes wurde für ein 50-Meter-Sporthallenbad eine Förderung
in Aussicht gestellt. Sanierungsmaßnahmen in bestehenden Bädern der IKB
wurden in den letzten Jahren - abgesehen von Covid-Förderungen - weder
vom Land noch vom Bund gefördert.
Frage 10.1:

Wenn ja: Wie hoch sind diese Förderungen des Bundes, wie hoch jene des Landes und an welche Bedingungen sind diese geknüpft?

Antwort:

Zahlreiche mit VertreterInnenn des Sportministeriums und zuletzt sogar mit
dem Sportminister geführte Gespräche haben gezeigt, dass die Errichtung
eines Bundesleistungszentrums Voraussetzung für eine Bundessportförderung ist. Dabei bewegt sich der Förderungsbeitrag keineswegs in Höhe eines Drittels der Gesamtkosten, sondern lediglich in Höhe eines Drittels der
auf die Errichtung eines Bundesleistungszentrums entfallenden Mehrkosten, sohin auf ein Drittel von ca. € 7,5 Mio.
Der Betrieb eines Bundesleistungszentrums ist für den Tiroler Landesschwimmverband mit hohen Kosten verbunden. Davon abgesehen muss für
ein Bundesleistungszentrum ein großes Kontingent an Schwimmzeiten reserviert werden, die wiederum die Nutzbarkeit für andere Vereine, Schulen
und das allgemeine Publikum einschränken. Aus Sicht der IKB erscheint es
daher zweckmäßiger, auf die Errichtung eines Bundesleistungszentrums
und damit auf eine Bundesförderung zu verzichten und im Gegenzug zu versuchen, die mit einem Bundesleistungszentrum verbundenen Mehrkosten
einzusparen. Nicht unerwähnt bleiben soll dabei, dass bei Nichteinhaltung
der Förderungsbedingungen der Bund berechtigt ist, Förderungsmittel zurückzufordern, wie dies zum Beispiel bei den Mitteln zur Förderung des 50Meter-Sporthallenbades in Graz immer wieder im Raum stand.
Wie weit Bundesförderungen aus anderen Titeln lukriert werden können,
kann hier nicht dargestellt werden. Derartige Förderungen müssten auf politischer Ebene zwischen Stadt Innsbruck und Bund verhandelt werden.
Laut Planungsprojektbericht der städtischen Arbeitsgruppe hat Landeshauptmann-Stellv. Ök.-R. Geisler, zuständig für die Sportagenden in der Tiroler Landesregierung, in einer schriftlichen Anfragebeantwortung an den
Tiroler Landtag vom 07.07.2020 erläutert, dass seitens des Landes Tirol eine
grundsätzliche Mitfinanzierungszusage in Höhe von € 8,3 Mio. bestehe.

Frage 10.2:

Wenn dies nicht beantwortet werden kann, warum wurde dies noch nicht geprüft?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 10.1.

Frage 11:

Am 25.06.2020 hat der Gemeinderat beschlossen, dass bis zu einer Grundsatzentscheidung bezüglich Erhalt Höttinger Au Bad oder Errichtung einer 50-MeterSeite 7 von 9