Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.483
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(zu Punkt 38.2)
StR Rudi Federspiel
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
GRin Beatrix Klaus
eingelangt am
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
GRin Deborah Gregoire
Stadtmagistrat Innsbruck
Grin Astrid Denz
19. Mai 2022
G~61<1 J. F /{ff
Innsbruck, am 16.05.2022
Anfrage
betreffend den Gesamtflächenwidmungsplan für Innsbruck
Im Zuge der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2022 fand eine Allgemeine Information über den
anstehenden Gesamtflächenwidmungsplan für Innsbruck statt. In der Gemeinderatssitzung
vom 24.03.2022 wurde sodann die Auflage des ggst. Plans beschlossen.
Im Amtsakt wurde über den Charakter des Gesamtflächenwidmungsplans ausgeführt wie folgt:
„Ziel und Inhalt des vorliegenden Entwurfs IBK-F2.0 ist es, mit der gesamtstädtischen
Überarbeitung der Flächenwidmungen die bestehenden rechtskräftigen Widmungen an die
aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen. Dabei werden nur die gesetzlich
notwendigen Adaptierungen bzw. Änderungen durchgeführt, z.B. Berücksichtigung des
aktuellen Grenzkatasters und Naturstandes, Erhebung und Berücksichtigung von
Grenzabständen, rechtlich vorgegebene Neuinterpretationen nicht mehr aktueller
Vereinheitlichung
der Sonderflächenund
Widmungskategorien,
Klärung
und
Vorbehaltsflächenbezeichnungen, Umsetzung allfälliger Anpassungserfordernisse an z.B.
Vermeidung von Lärmkonflikten. Der Plan orientiert sich an den tatsächlichen Gegebenheiten
und Nutzungen (Status-Qua). Somit hat er in erster Linie keinen Änderungs-, sondern
Bestandscharakter. Mit dem gesamtstädtischen FL W-Plan (GesFWP) werden alle
Flächenwidmungspläne neu gefasst und digitalisiert. Dieser Plan muss ein ordentliches FL WPlan-Verfahren (d.h. inkl. Auflage- und Stellungnahme-Verfahren sowie Neuerlassung)
durchlaufen. Darauf aufbauend kann dann der elektronische FLW-Plan (eFWP) erstellt
werden."
Im Vorfeld war im Zuge der Diskussion des Gesamtflächenwidmungsplans im zuständigen
gemeinderätlichen Ausschuss auf mehrmalige Nachfrage, ob aufgrund dieses Plans - trotz
der Beteuerungen im Amtsakt - Widmungsänderungen erfolgen würden , dies seitens der
Vertreter des Amts Stadtplanung immer verneint worden .
Im Nachhinein stellt sich nun allerdings heraus, dass sehr wohl Widmungsänderungen
vorgenommen wurden.
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