Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.489
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(zu Punkt 38.6)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck.at
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
Innsbruck - 15052022
ANFRAGE
In der Anfragebeantwortung Stadtmagistrat Innsbruck, Beratung und Rechtsvertretung durch
Anwaltskanzleien, Kos-ten; Zahl Maglbk/41563/GfGR-AF/39/2022;
INFORMATION
Sehr geehrte Gemeinderätinnen,
die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage wird gemäß § 18 Abs. 4 Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) von mir als Bürgermeister abgelehnt. Eine Beantwortung würde
einen enormen Zeitaufwand in iahlreichen Dienststellen des Stadtmagistrats verursachen,
insbeson-dere in der Mag.-Abt. 1, Präsidial- und Rechtsangelegenheiten, aber auch der
Mag.- Abt. 11, der Mag.-Abt. III und der Mag.-Abt. IV, da in diesen verwaltungsbehördliche/gerichtliche Verfahren abgewickelt werden. Um der Anfrage nachzukommen, müssten sämtliche Gerichtsakten im ge-samte"n Stadtmagistrat seit 2018 einzeln durchgesehen werden,
was mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden wäre.
Gegen die Beantwortung einer spezifisch gestellten Anfrage, bei der die Recherche auf einzelne Bereiche eingeschränkt werden kann und die somit im Ausmaß überschaubar bleibt,
wäre nichts einzuwenden. In diesem Fall muss ich mich aber schützend vor die Mitarbeiterf nnen stellen, da der Umfang der Anfrage jegliche angemessene Relation vermissen lässt.
STELLUNGNAHME DES FRAGESTELLERS ZUR ABLEHNUNG DER BEANTWORTUNG
Es wird festgestellt, dass der Fragesteller, die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck,
davon ausgegangen ist, dass sich die Rechtsstreitigkeiten der Stadt Innsbruck in einem
durchaus überschaubaren Rahmen befinden, die Kosten etc. selbiger digital so erfasst sind,
sodass der Bürgermeister und Finanzreferent der Stadt Innsbruck Georg Willi sich jederzeit
umgehend einen Gesamtüberblick schaffen kann, und die Anfrage daher durchaus eine angemessene Relation hat. Die Ablehnung der Anfragebeantwortung lässt hingegen den
Schluss zu, dass man eigentlich keinen Überblick hat, welche Rechtsstreitigkeiten aktuell
anhängig sind, welche laufenden Kosten die Rechtsstreitigkeiten verursachen bzw. welches
Prozessrisiko die Stadtgemeinde Innsbruck etc. aktuell hat. Es kann nicht sein, dass man
offensichtlich den Überblick bzgl. anhängiger Rechtsstreitigkeiten etc. als Stadgemeinde verloren hat, ebenso über aktuelle Kosten von Rechtsstreitigkeiten bzw. deren Folgekosten.
Somit ist es auch nicht möglich, politische bzw. auch organisatorische Schritte zu setzen, um
diesbezügliche Kosten für die Stadtgemeinde Innsbruck zu senken. Angesichts der ohnehin
angespannten Finanzlage der Stadt Innsbruck politisch unverständlich, mutmaßlich. auch
unverantwortlich. Der Fragesteller, die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck, ortet