Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.518
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
,,
(zu Punkt 39.6)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
office@gerechtes-innsbruck". ~t
.
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
.
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1
19. Ma_i 2022
ur&R-ATl?"1l702"Z
Geschaflsstelle für Gemei~dera(unäStadtsenal
Innsbruck - 16052022
ALLGEMEINES:
Bei der Gemeinderatssitzung am 20. April 2022 wurde der Antrag der Gemeinderatsfraktion
Gerechtes Innsbruck Maglbk/41563/GfGR-A T/58I2022 vom Bürgermeister zurückgewiesen,
wohl mit der Rechtsmeinung, dass der Antrag sinngemäß nicht richtig formuliert sei, zumal
der Stadtsenat die entgeltliche Parkraumbewirtschaftung beim Planötzenhof nicht beschlossen habe ...
Der Antragstext lautete:
a) Der Stadtsenatsbeschluss zur Einführung einer entgeltlichen Parkraumbewirtschaftung
wird unabhängig davon, ob selbiger stadtrechtskonform erfolgte, vom Gemeinderat der Stadt
Innsbruck aufgehoben.
b) der Bürgermeister wird beauftragt dem Gemeinderat der Stadt Innsbruck ein Parkraumbewirtschaftungskonzept beim Planötzenhof bis zum 30. April 2022 vorzulegen, mit
dem Ziel ein Ende des lt. Mobilitätsstadträtin Mag.a Ursula Schwarz! Parkchaos beim
Planötzenhof zu erreichen, ohne eine entgeltliche Parkraumbewirtschaftung einzuführen.
c) Parken beim Planötzenhof bleibt kostenfrei.
Unabhängig der politischen Diskussion bzgl. der Zurückweisung des gegenständlichen Antrages durch den Bürgenneister wird folgendes festgestellt: Im Antragstext
wird nur in der Begründung, aber nicht im Antragstext selbst unrichtigerweiseweise
seitens des Antragsstellers behauptet, dass der Stadtsenat eine entgeltliche Parkraumbewirtschaftung beim Planötzenhof beschlossen habe. Die vermeintlich unrichtige Behauptung basierte auf eine Presseaussendung der ÖVP-lnnsbruck (Vizebürgenneister Mag. Johannes Anzengruber), welche den Eindruck vennittelte, der Stadtsenat habe ohne Einbindung des Gemeinderates eine entgeltliche Parkraumbewirtschaftung beim P/anötzenhof beschlossen.
Ungeachtet dessen wurde im gegenständlichen Antrag unter Pkt.a) lediglich beantragt, dass der Stadtsenatsbeschluss zur Einführung einer entgeltlichen Parkraum-