Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.538
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(zu Punkt 39.18)
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GRin Beatrix Klaus
StR Rudi Federspiel
1. Bgm.-Stv. Markus Lassenberger
Stadtmagistrat Innsbruck
19, Mai 202?
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
GRin Deborah Gregoire
eingelangt am
GRin Astrid Denz
6fCR-Att1ns "10· .
Geschaffss!elle für Gemeinderat ui S!aalsenat 1-
Innsbruck, am 28.02.2022
Resolutions-Antrag
betreffend die Änderung der Wohnbauförderung durch das Land Tirol
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, beim Landesgesetzgeber hinsichtlich einer Änderung der
rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Wohnbauförderung zu intervenieren, wobei
insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden sollen:
• Förderungen sollen nur mehr in Form von Subjektförderungen gewährt werden
• Im Sinne einer Entbürokratisierung sollen die „gebäudebezogenen Voraussetzungen"
reduziert und insbesondere die Vorgaben in den Bereichen „Energiekennzahlen" und
,,Haustechnik- Energieversorgung" gestrichen werden.
• Maßnahmen gegen übermäßige Verdichtung
• Berücksichtigung des Orts- und Stadtbildschutzes
Begründung:
Die Wohnbauförderung ist ein Instrument, mit dem die Schaffung von Wohnraum für breite
Teile der Bevölkerung leistbar gemacht werden soll. Sie ist damit dem Grunde nach ein
wichtiges Instrument der Sozial- und Siedlungspolitik. In der konkreten Ausgestaltung der
Tiroler Wohnbauförderung sind jedoch einige Rahmenbedingungen kritisch zu betrachten, so
etwa die Maßnahmen der Objektförderung, welche eher den Interessen der Bauträger als
jenen der sozial bedürftigen Bevölkerung dienen oder zahlreiche Vorgaben , welche die
Baukosten in die Höhe treiben (nicht zuletzt die „Energie"-Thematik).
Zudem sind es nicht zuletzt auch die Kriterien der Tiroler Wohnbauförderung, welche dazu
geführt haben, dass das Land, vor allem in den beiden letzten Jahrzehnten, zunehmend mit
gesichtslosen „Schachtelhäusern", also in den Siedlungsraum platzierte Kuben aus Beton,
Glas und Stahl verschandelt wird, wobei hierbei neben den negativen Auswirkungen auf dq5
Ortsbild auch festgehalten werden muss, dass angesichts der Witterungsverhält,;?isse in d~n
Alpen Flachdächer und der Verzicht auf Dachüberstände sehr kritisch zu set,en ✓ist.
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Bedeckungsvorsch/ag: nicht erforderlich
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