Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf
- S.57
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Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
26.
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. SA-B19, Saggen, Bereich Rennweg, Falkstraße, Conradstraße, Claudiastraße, Siebererstraße, Kochstraße und Karl-Kapferer-Straße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B1, Nr. SA-B1/1,
Nr. SA-B1/2, Nr. SA-B1/3, Nr. SAB1/5, Nr. SA-B1/6 und Nr. SAB1/7), gemäß § 56 Abs. 1 und Abs.
2 TROG 2022
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
25.
MagIbk/44986/SP-BB-RE/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B19, Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 90 c und
d (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B17), gemäß
§ 56 Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2022
GR Mag. Krackl: Die geforderten privatrechtlichen Vereinbarungen für das Projekt
liegen vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. RE-B19, Reichenau, Bereich Reichenauer Straße 90 c, d (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RE-B17) gemäß § 56 Abs. 1
und Abs. 2 TROG 2022 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gem. § 64 Abs. 4
TROG 2022 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
GR-Sitzung 19.05.2022
MagIbk/41822/SP-BB-SA/1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.05.2022:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. SA-B19, Bereich Rennweg, Falkstraße, Conradstraße, Claudiastraße, Siebererstraße, Kochstraße und
Karl-Kapferer-Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SA-B1, Nr. SA-B1/1,
Nr. SA-B1/2, Nr. SA-B1/3, Nr. SA-B1/5,
Nr. SA-B1/6 und Nr. SA-B1/7), gemäß § 56
Abs. 1 und Abs. 2 TROG 2022, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
27.
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist eine dringende Anfrage
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfrage zur Kenntnis.
27.1
MagIbk/41563/GfGR-AF/46/2022
Stadt Innsbruck, Wohnungsvergabe, Anzahl der städtischen
Wohnungen und Nationalität der
WohnungswerberInnen (Bgm.Stellv. Lassenberger)
Bgm. Willi verliest
beiliegende dringende Anfrage von Bgm.Stellv. Lassenberger, StR Federspiel,