Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-05-19-GR-Protokoll.pdf

- S.81

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- 531 -

In der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung steht, dass die/der LenkerIn eines
mehrspurigen Fahrzeuges, die/der in einer
Kurzparkzone parkt, das Fahrzeug für die
Dauer des Abstellens mit dem für die jeweilige Kurzparkzone entsprechenden Kurzparknachweis zu kennzeichnen hat.

Bgm. Willi: Ich empfehle die Annahme
nicht. Wir stellen uns gerne als Weltstadt
dar und haben 35.000 Studierende und
50.000, die mit den Universitäten in Verbindung stehen, in unserer Stadt. Sei es, weil
dort Menschen arbeiten oder deren Familienangehörige in der Stadt Innsbruck leben.

So steht es in den Verordnungen.

Richtig ist, dass die Hauptwohnsitzmeldungen in den letzten Jahren zurückgegangen
sind. In Summe aber ist die Bevölkerung
gewachsen. Es wurde vor Kurzem ein Versuchsballon mit der HochschülerInnenschaft (ÖH) durchgeführt, um zu erreichen,
dass sich mehr NebenwohnsitznehmerInnen ummelden. Dieser erste Versuch war
schon ein wenig erfolgreich, mehr als zehn
Personen haben sich von einem Neben- auf
einen Hauptwohnsitz umgemeldet.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Der von GRin Denz und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
20.04.2022 eingebrachte Antrag (Seite 529)
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
32.11 MagIbk/41563/GfGR-AT/72/2022
Bevölkerungsentwicklung, Maßnahmen im Rahmen der aktuellen
Prognosen (GR Kunst)
GR Kunst: Das Örtliche Raumordnungskonzept (ÖROKO) 2.0 wurde am
31.03.2020 genehmigt und ist nun in Kraft.
Daraus ergibt sich aber auch gemäß § 6
Abs. 3, das, was ich nun vorlesen möchte:
"Die tatsächliche Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung und die daraus abgeleiteten Bedarfszahlen sind im Laufe der Geltungsdauer des ÖROKO 2.0 zu überprüfen,
und das ÖROKO 2.0 im Falle entsprechend
den Bestimmungen des § 32 Abs. 1 lit a des
Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016
(TROG 2011) in Teilbereichen zu ändern
oder gesamtstädtisch fortzuschreiben."

Die entscheidende Frage ist, ob wir tatsächlich wollen, dass Menschen, vor allem aus
europäischen Ländern, nicht zu uns kommen? Im Antragstext steht, dass im Rahmen der rechtlichen Vorgaben DrittstaatsausländerInnen nicht zuziehen sollen. Das
sind Deutsche, ItalienerInnen, LuxemburgerInnen …
(Bgm.-Stellv. Lassenberger: Drittstaatsangehörige!)
Dann sage ich Euch eines: Die, die zuziehen, sind im wesentlichen EU-BürgerInnen.
Diese melden sich rund um ihr Studium
häufig mit Nebenwohnsitz an. Mit breiter
Unterstützung arbeiten wir darauf hin, dass
wir aus diesen NebenwohnsitznehmerInnen
HauptwohnsitznehmerInnen machen. Das
ist die Herausforderung.

Die Bevölkerungsprognosezahlen, die wir
beschlossen, ausgesucht und ausgearbeitet
haben, stimmen nicht ganz überein. Es kam
nicht so viel Bevölkerung dazu, wie man angenommen hat. Aufgrund dessen sind wir
der Meinung, dass das ÖROKO 2.0 den tatsächlichen Bevölkerungszahlen anzupassen ist. Das müssen wir gemäß unseres eigenen § 6 Abs. 3 anpassen. Im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten möchten wir,
dass darauf geachtet wird, dass dem Zuzug
von Drittstaatangehörigen laut den gesetzlichen Maßnahmen auf Europaebene, Bundesebene und Landesebene ein wenig Einhalt geboten werden kann.

Viele haben während ihrer Studienzeit einen
Nebenwohnsitz bei uns, der temporär ist.
Diese Summe wächst. Die Universität Innsbruck (UNI) ist erfolgreich unterwegs. Das
wird sich noch steigern, weil die StudentInnenzahl in der Pandemie zwar hoch war,
aber viele gar nicht physisch vor Ort waren.
Es fand sehr viel Online-Unterricht statt.

Ich ersuche, den

Altbürgermeisterin KRin Zach hat immer von
der Weltstadt Innsbruck gesprochen und

beiliegenden Antrag anzunehmen.
GR-Sitzung 19.05.2022

Wollen wir eine prosperierende Universitätsstadt bleiben? Ja oder Nein? Das sind im
Wesentlichen jene, die zu uns kommen. Die
zusätzliche Kunst ist, dass die, die nur einen Nebenwohnsitz haben, einen Hauptwohnsitz anmelden. Das ist das, was ich
anstrebe.