Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-06-22-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.25
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 26.1)
Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Rathaus - Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
offi ce@gerechtes-i n nsbruck. at
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerm·eister Georg Willi
einqelangt ~m
im Hause
Innsbruck - 27042022
DRINGENDER ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
um die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer aufgrund der Teuerungswelle finanziell
zu entlasten, wird die Hundesteuer umgehend vorläufig bis zum 31. Dezember 2023
halbiert. (-50 %)
Begründung:
Die Hundesteuer in Innsbruck ist im Gegensatz zu anderen Gemeinden nicht nur Tirol sehr
hoch. Aufgrund der massiven Teuerungswelle hätte die Stadt Innsbruck die Möglichkeit unbürokratisch die Menschen .zu entlasten. Die Halbierung der Hundesteuer würde einen Beitrag dazu leisten, um der Teuerungswelle effizient und schnell entgegenzusteuern.
So muss man auch bedenken, dass es entweder Familien sind, die einen Hund haben, aber
vor allem auch ältere Menschen, und hier Mindestrentnerinnen und Mindestrentner, für welche ein Hund eine finanzielle Herausforderung darstellen kann - im Wissen dessen, dass
Hunde oftmals Familienersatz sind, und auch ein Weg aus der Einsamkeit.
Die Stadt Innsbruck kann auf einen Teil ihrer Einnahmen aus der Hundesteuer temporär verzichten. Menschen sollen nicht auf ihre Hunde aufgrund der massiven Teuerungswelle verzichten müssen. Die Reduzierung der Hundesteuer wäre auch sozial.
Als mögliche Bedeckung bzw. Ausgleich für die geringeren Einnahmen aus Hundesteuern
werden Sparmaßnahmen bei nicht unbedingt notwendigen Projekten vorgeschlagen. (z.Bsp.
bei der Neugestaltung Bozner Platz).
Gerald Depaoli, Gemeinderat.