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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.107

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7.1 Sachanlagen
Anteil des
Sachanlagevermögens an der
Bilanzsumme

Der Anteil des Sachanlagevermögens beträgt € 1,426 Mrd. und somit rd.
49,90 % des langfristigen Vermögens (€ 2,858 Mrd.) bzw. rd. 48,84 % der
Bilanzsumme (€ 2,920 Mrd. Aktiva).
Der überwiegende Anteil des ausgewiesenen Buchwertes entfällt mit
rd. 95,34 %
auf
die
Bilanzposition
Grundstücke,
Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur (€ 1,360 Mrd.). Weitere
2,47 % des Sachanlagevermögens entfallen auf Gebäude und Bauten
(€ 35,266 Mio.). Der Anteil der weiteren Bilanzpositionen am
Sachanlagevermögen beträgt jeweils weniger als 1,00 %.
Das Sachanlagevermögen, insbesondere die Grundstücke, die
Grundstückseinrichtungen, die (Grundstücks-)Infrastruktur sowie die
Gebäude und Bauten stellen somit einen zentralen Vermögenswert der
Aktiva dar.

Zur Erfassung von
Sachanlagen

Gemäß § 24 VRV 2015 umfassen Sachanlagen materielle Posten, die
erwartungsgemäß länger als ein Finanzjahr genutzt werden. Diese sind in
vollständigen Anlagenverzeichnissen zu führen.
Die Sachanlagen sind zu fortgeschriebenen Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zu bewerten. Unentgeltliche Erwerbe (z.B.
Schenkungen und Erbschaften) sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu
bewerten.
Jene Sachanlagen, die einer Wertminderung unterliegen, sind auf ihre
Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Geringwertige Wirtschaftsgüter
können von der Vermögensrechnung ausgenommen werden (GRBeschluss v. 12.12.2019).
Sind Sachanlagen bereits vollständig abgeschrieben, sind diese in die
Anlagenverzeichnisse aufzunehmen und bis zu ihrem Ausscheiden mit
dem Wert Null anzusetzen.
Geleistete Anzahlungen für Anlagen und Anlagen in Bau sind als
Anzahlungen auszuweisen.
Die Aufwendungen für Maßnahmen, die zu einer Vermehrung der
Substanz, Vergrößerung der Fläche oder einer wesentlichen
Verbesserung der Funktion führen, sind zu aktivieren und ebenfalls linear
abzuschreiben.
Grundstücke werden nicht abgeschrieben, jedoch Grundstückseinrichtungen wie bspw. Infrastrukturanlagen, befestigte und unbefestigte
Straßen, Schienen- oder Flughafenanlagen.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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