Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.125

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Beteiligungen –
Empfehlung

Anlässlich der von der Kontrollabteilung zuvor getroffenen Feststellungen
wurde an das Amt für Finanzverwaltung/Referat Beteiligungen
grundsätzlich die Empfehlung ausgesprochen, künftig auf die Berechnung
der
Anteilsansätze
von
Unmittelbaren
Beteiligungen
der
Gebietskörperschaft erhöhtes Augenmerk zu legen. Dieser wird nach den
Ausführungen des Amtes für Finanzverwaltung/Referat Beteiligungen
entsprochen.
In weiterer Folge ist das Referat Haushaltswesen und Controlling
angehalten worden, den Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 um die
zuvor aufgezeigten Abweichungen zu ändern bzw. zu korrigieren und
künftig den Wertansätzen der Unmittelbaren Beteiligungen der Stadt
Innsbruck insbesondere im Zuge der Übertragung in die hierfür
vorgesehenen Anlagen des Rechnungsabschlusses besondere
Beachtung zu schenken.
Diesbezüglich
teilte
das
Amt
für
Rechnungswesen/Referat
Vermögensrechnung im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit, den
Bewertungsansatz der Tiroler Sozialmärkte zu erhöhen und die restlichen
Werte in der Anlage 6j entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung
anzupassen.
7.3.4 Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle

Beteiligungen mit
Mittelbarer Kontrolle

Im Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der
Gebietskörperschaft (Anlage 6k) aufgrund einer durchgerechneten
Beteiligungshöhe von mehr als 50 % sind im Entwurf des
Rechnungsabschlusses 2021 insgesamt zwei Beteiligungen der Stadt
Innsbruck, nämlich die Innbus GmbH und Patscherkofelbahn Betriebs
GmbH, dargestellt worden.
7.4 Liquide Mittel

Liquide Mittel

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel (€ 40.372.797,52) stimmte mit dem
Endbestand des Vorjahres überein.
Der Endbestand der liquiden Mittel 2021 belief sich in der Verprobung des
Rechnungsabschlussentwurfes auf € 33.820.684,55. Die Veränderung der
liquiden Mittel inkl. überzogener Konten bei Kreditinstituten belief sich
daher auf € 6.552.136,03. Ergänzend erwähnt die Kontrollabteilung, dass
im
Kassenabschluss
auf
dem
Sachkonto
210200
/
Verwaltungsstrafverfahren ein Betrag von insgesamt € 23,06 für
Sollzinsen und Kontonutzungsentgelt zum Tragen kam und als kurzfristige
Finanzschuld (passivseitig) im Entwurf des Rechnungsabschlusses
geführt wurde.
7.5 Haushaltsrücklagen

Haushaltsrücklagen

Im Allgemeinen war der Vermögenshaushalt als Vermögensrechnung zu
führen, zeigt Bestände und laufende Veränderungen des Vermögens, der
Fremdmittel sowie des Nettovermögens.
Haushaltsrücklagen waren, wie in diesem Bericht bereits erwähnt,
Bestandteile des Nettovermögens und aus Zuwendungen vom

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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