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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.13

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- 13 -

Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
42.

MagIbk/49049/SP-BB-PR/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR-B39, Pradl, Teilbereich
zwischen Schutzengelkirche, Türingstraße und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ, 7 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
43.

44.

Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. SA-B22, Saggen, Bereich
Gänsbacherstraße 5a, Bienerstraße 9 und Kaiserjägerstraße 15
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA-B19), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
45.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 25.10.2022

MagIbk/45045/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F35,
Innenstadt, Bereich zwischen Kaiserjägerstraße 1 und 1b (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/gd), gemäß § 36 TROG 2022

MagIbk/50946/SP-BB-RO/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B9, Rossau, Bereich
Langer Weg 28 (als Änderung des
Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. RO-B7),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022

MagIbk/50274/SP-BB-SA/1

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 68
iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
46.

MagIbk/42687/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B37, Pradl,
Bereich Wiesengasse 19b (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR-B24), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
14.10.2022: