Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.182
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(zu Punkt 52.6)
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StR Rudi Federspiel
GRin Beatrix Klaus
eingel;ir.gt i""
1. Bgm.-Stv Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
KO Stv. Andreas Kunst
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1"t. Juli 2022
CfL< e-1r,11401 -202,2-
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
qJ Geschäftsstellefür ~emeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, am 14.07.2022
Resolutions-Antrag
betreffend ein Ersuchen an den Tiroler Landtag zur Änderung der Tiroler
Bauordnung
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister möge an die Tiroler Landesregierung bzw. den Tiroler Landtag mit dem
Ersuchen herantreten, eine Änderung der Tiroler Bauordnung dahingehend zu veranlassen,
dass nach Vorbild der Stadt Wien Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von
maximal 15 Kilowatt von jedweder Anzeige- und Bewilligungspflicht befreit werden und
Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung zwischen 16 Kilowatt und 250 Kilowatt nur
mehr ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen.
Begründung:
ORF Wien berichtete kürzlich unter dem Titel „Kleine PV-Anlagen nun ohne Bewilligung " wie
folgt: ,,Photovoltaikanlagen können ab heute in Wien leichter als bisher montiert werden. Kleine
Anlagen auf Dächern müssen nicht mehr bewilligt werden. Damit Wien bis 2040 klimaneutral
werden kann, ist ein starker Ausbau der Solarenergie notwendig. Es handelt sich um
Photovoltaikanlagen bis zu einer Engpassleistung von maximal 15 Kilowatt, die ab sofort von
der Anzeige- und Bewilligungspflicht befreit sind. (. . .) Auch für mittelgroße Anlagen gibt es ab
sofort bis zu 250 statt bisher 100 Kilowatt ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren.
Vereinfacht wird in Wien auch die Modernisierung bestehender Ökostromanlagen. Die
Nachfrage nach Photovoltaikanlagen in Wien ist groß. Allein in diesem Jahr habe es bereits
über 1. 000 Anfragen für den Einbau einer Photovoltaikanlage in ein Eigenheim gegeben, so
die die Wiener Wirtschaftskammer, die von einem Wachstum von bis zu 500 Prozent spricht.
Ein Materialengpass führt allerdings vor allem für Privatpersonen zu Wartezeiten von bis zu
einem Jahr. "
Diese
Initiative
des
Landes
Wien
erscheint
im
lichte der
allgemeinen
Dekarbonisierungsstrategien wie auch der derzeitigen Energiepreis- und Versorgungskrise
geeignet, die Umstellung auf eine nachhaltige Energieversorgung zu fördern.