Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.26
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8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück
8,30
8.7.2 bei Verabschiedungen und Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück
3,40
9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grabgebühren
9.1.1 bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis 1.5.0
50%
9.1.2 bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0 bis 2.2.0
50%
9.2.0 auf die Beerdigungsgebühren
9.2.1
bei der Administrationsgebühr 3.1.0 (=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen
3.1.2 und 3.1.3
50%
Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§ 13) um fünf Jahre fallen die Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50% der oben
angeführten Beträge an.
4. Der II. Abschnitt Gebühren hat ab 01.01.2023 zu lauten wie folgt:
II. A B S C H N I T T
GEBÜHREN
Die Friedhofsgebühren werden wie folgt festgelegt:
1.0.0 GRABBENÜTZUNGSGEBÜHREN
2023
EUR
1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)
1.1.1 Reihengrab - normal
381,90
1.1.2 Reihengrab - Kinder (inkl. Sammelgrab)
247,70
1.1.3 Wandgrab
573,00
1.1.4 Arkadengrab
668,50
1.1.5 Urnengrab
336,90
1.1.6 Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster sowie Armengräber
Keine
1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)
1.2.1 Nische für 2 Urnen
456,00
1.2.2 Nische für 3 Urnen
569,60
1.2.3 Nische für 4 Urnen
683,90
1.2.4 Nische für 6 Urnen
796,60
1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnenerdgrab und Urnennische
796,60
1.4.0 Grüfte (25 Jahre)
1.4.1 Einzelgruft
5.756,50
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