Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.26

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8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück

8,30

8.7.2 bei Verabschiedungen und Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück

3,40

9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grabgebühren
9.1.1 bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis 1.5.0

50%

9.1.2 bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0 bis 2.2.0

50%

9.2.0 auf die Beerdigungsgebühren
9.2.1

bei der Administrationsgebühr 3.1.0 (=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen
3.1.2 und 3.1.3

50%

Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§ 13) um fünf Jahre fallen die Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50% der oben
angeführten Beträge an.
4. Der II. Abschnitt Gebühren hat ab 01.01.2023 zu lauten wie folgt:

II. A B S C H N I T T
GEBÜHREN
Die Friedhofsgebühren werden wie folgt festgelegt:

1.0.0 GRABBENÜTZUNGSGEBÜHREN

2023
EUR

1.1.0 Erdgräber (10 Jahre)
1.1.1 Reihengrab - normal

381,90

1.1.2 Reihengrab - Kinder (inkl. Sammelgrab)

247,70

1.1.3 Wandgrab

573,00

1.1.4 Arkadengrab

668,50

1.1.5 Urnengrab

336,90

1.1.6 Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster sowie Armengräber

Keine

1.2.0 Urnennischen (10 Jahre)
1.2.1 Nische für 2 Urnen

456,00

1.2.2 Nische für 3 Urnen

569,60

1.2.3 Nische für 4 Urnen

683,90

1.2.4 Nische für 6 Urnen

796,60

1.3.0 Kombinierte Urnengräber (10 Jahre)
1.3.1 Urnenerdgrab und Urnennische

796,60

1.4.0 Grüfte (25 Jahre)
1.4.1 Einzelgruft

5.756,50

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