Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.28
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3.3.2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
230,20
> für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen
230,20
3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
460,40
> für sonderbewilligte Körperbestattungen
3.3.5 an Samstagen
345,20
3.3.6 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
690,20
3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung
57,50
3.4.2 Aufstellung einer Urne
28,70
3.4.3 Umlegung
57,50
3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche in einer Notgruft
28,70
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
115,10
4.0.0 GEBÜHREN FÜR AUFBAHRUNGSHALLE
4.1.0 Hallenbenützung
56,30
4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
78,10
4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
172,00
4.4.1 Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
306,40
4.4.2 Sozialtarif
30,70
4.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
153,50
4.5.0 Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je Stück
7,80
5.0.0 GEBÜHREN FÜR EINSEGNUNGSHALLE UND VERABSCHIEDUNGSORTE
5.1.0 Hallenbenützung
11,20
5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
16,90
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
23,00
5.4.1 Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
51,10
5.4.2 Sozialtarif, Anatomie- u. Sammelgräber für Priester, Pfarreien u. Klöster
5,30
5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
25,60
5.5.0 Urnenübergabestelle und kleine Kapelle
40,80
6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
6.1.0. Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
547,50
6.1.2 Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
673,00
6.1.3 Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)
798,40
6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
337,50
Nachlass auf 6.1.1 - 6.1.4 bei Armengräbern, bei Kindern, die das 10.
6.1.5 Lebensjahr nicht vollendet haben und Sammelgräber für Priester, Pfarreien
und Klöster
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