Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.28

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3.3.2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

230,20

> für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen

230,20

3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

460,40

> für sonderbewilligte Körperbestattungen
3.3.5 an Samstagen

345,20

3.3.6 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

690,20

3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung

57,50

3.4.2 Aufstellung einer Urne

28,70

3.4.3 Umlegung

57,50

3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche in einer Notgruft

28,70

3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes

115,10

4.0.0 GEBÜHREN FÜR AUFBAHRUNGSHALLE
4.1.0 Hallenbenützung

56,30

4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)

78,10

4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung

172,00

4.4.1 Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)

306,40

4.4.2 Sozialtarif

30,70

4.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben

153,50

4.5.0 Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je Stück

7,80

5.0.0 GEBÜHREN FÜR EINSEGNUNGSHALLE UND VERABSCHIEDUNGSORTE
5.1.0 Hallenbenützung

11,20

5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)

16,90

5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung

23,00

5.4.1 Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)

51,10

5.4.2 Sozialtarif, Anatomie- u. Sammelgräber für Priester, Pfarreien u. Klöster

5,30

5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben

25,60

5.5.0 Urnenübergabestelle und kleine Kapelle

40,80

6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
6.1.0. Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)

547,50

6.1.2 Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)

673,00

6.1.3 Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)

798,40

6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber

337,50

Nachlass auf 6.1.1 - 6.1.4 bei Armengräbern, bei Kindern, die das 10.
6.1.5 Lebensjahr nicht vollendet haben und Sammelgräber für Priester, Pfarreien
und Klöster

50%

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