Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.41
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7. Verwendungsnachweis
Die Fördermittel sind widmungsgemäß sowie in wirtschaftlicher, sparsamer und
zweckmäßiger Weise zu verwenden. Die widmungsgemäße Verwendung der
gewährten Förderung ist entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie der
Landeshauptstadt Innsbruck für die Gewährung von Betriebsförderungen an private
Kinderbetreuungseinrichtungen in Innsbruck anhand von Platz- und Kinderzahlen
(KIBET – Kinderbetreuungsanwendung Portal Tirol), zu belegen. Das Referat
Bildungsservicestelle ist berechtigt, zur Überprüfung der widmungsgemäßen
Verwendung der Fördermittel laut Subventionsordnung die notwendigen
Verwendungsnachweise in Form einer Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw.
einer Jahresbilanz udgl. von FördernehmerInnen einzufordern.
8. Subventionsordnung
Es gilt die Subventionsordnung der Stadt Innsbruck idgF. Im Falle von Widersprüchen
gehen die Bestimmungen dieser Richtlinie jenen der Subventionsordnung vor.
9. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit 01.11.2022 in Kraft.