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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.69

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So wurden im Finanzjahr 2021 für die hoheitliche Mindestsicherung ein
kumulierter Betrag von € 8.464.761,00 (Vj. € 8.704.969,00), für die
privatrechtliche Mindestsicherung (Wohn- u. Pflegeheime) eine Summe
von € 10.666.503,00 (Vj. € 10.270.155,00) sowie für die mobile Pflege und
Betreuung Finanzmittel von € 2.399.519,00 (Vj. € 2.170.540,00)
aufgewendet.
Des Weiteren wird über diesen Ansatz auch der Beitragsanteil der
Stadtgemeinde Innsbruck für Leistungen nach dem Tiroler
Grundversorgungsgesetz kontiert. Im Jahr 2021 wurde ein gemäß
vorliegender Endabrechnung festgestellter Gemeindebeitrag von
€ 52.028,00 (Vj. Guthaben von € - 1.965.881,53) verrechnet.
Überdies wurde im Jahr 2021 über den betreffenden Fonds ein Betrag von
€ 35.352,37 an die Tiroler Soziale Dienste lt. Leistungsvereinbarung
COVID-19 – Quarantänefälle bei wohnungslosen Personen geleistet.
Im Bereich Maßnahmen der Behindertenhilfe (UA 413000) fielen ebenfalls
Minderaufwendungen in Höhe von € - 834.943,00 (- 5,00 %) an. Der
städtische Beitragsanteil für das Jahr 2021 wurde gemäß Bescheid vom
15.04.2021 mit € 15.816.000,00 (Vj. € 15.485.200,00) festgesetzt. Für das
vorangegangene Abrechnungsjahr errechnete sich ein noch zu leistender
Betragsanteil von € 49.057,00.
Die Stadt Innsbruck hat im Finanzjahr 2021 über den Ansatz 439000
Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen Aufwendungen für
Erziehungshilfen und Pflegeelterngelder/Vergütungen nach dem Tiroler
Kinder- und Jugendhilfegesetz in Höhe von € 3.470.800,00 (Vj.
€ 3.290.800,00) sowie einen endabgerechneten Gemeindebeitrag von
€ 2.396.338,00 (Vj. € 1.924.333,00) für das Jahr 2020 verbucht.
Im Bereich Wohnbauförderung (UA 480010) war für die Kontrollabteilung
auffallend, dass in der Vergleichsrechnung die Rechnung (RA 2021) und
der präliminierte Voranschlagswert (VA 2021) jeweils gleich hoch waren.
Eine diesbezügliche Einschau in das betreffende Sachkonto zeigte
folgendes Ergebnis. Zum einen wurde für das vergangene
Abrechnungsjahr 2020 der städtische Mitfinanzierungsanteil an der
Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des Landes zur Gänze in Höhe
von € 2.409.469,59 verbucht. Zum anderen wurde der betreffende
Gemeindebeitrag für das laufende Jahr 2021 im Gesamtausmaß von
€ 2.229.544,26 allerdings nur bis zum Erreichen des veranschlagten
verfügbaren Budgetwertes, sohin € 1.115.430,41, verausgabt. Der
restliche städtische Finanzierungsanteil in Höhe von € 1.114.113,85
wurde dagegen mangels weiterer budgetärer Deckung zu Lasten des
aktuellen Finanzjahres 2022 eingebucht.
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass diese besagte Haushaltsstelle mehrmals im Rechnungsjahr 2021 als (Teil-)
Bedeckung (Einsparung, verminderte Mittelverwendung) für über- oder
außerplanmäßige Mittelverwendungen von insgesamt € 849.100,00
herangezogen wurde. Gemäß Ausführungsbestimmungen für den
Voranschlag 2021 sind auf Mittelverwendungsansätze, die zur (Teil-)
Bedeckung verwendet werden, nachträgliche Krediterhöhungen (überplanmäßige Mittelverwendungen) unzulässig.
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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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