Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.78

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4.3.5 Einnahmenquerschnitt
Erträge aus eigenen
Abgaben, Gebühren
und Ertragsanteilen

Die Summe der im ERA 2021 ausgewiesenen Erträge aus eigenen
Abgaben und Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen
sowie aus Ertragsanteilen belief sich auf insgesamt rd. € 338,6 Mio. und
hat sich gegenüber dem EVA 2021 um rd. € 3,3 Mio. bzw. rd. 1,0 %
erhöht.
Im Vergleich zum Vorjahr war eine Steigerung der in Rede stehenden
Erträge (insbesondere bei den Erträgen aus Ertragsanteilen) um
rd. € 27,0 Mio. oder rd. 8,7 % zu verzeichnen.

Einnahmenverhältnis

Das Verhältnis der Erträge aus Ertragsanteilen zu den Erträgen aus
eigenen Abgaben und Gebühren für die Benützung von
Gemeindeeinrichtungen hat sich im Prüfungsjahr 2021 gerundet auf
63,6 % zu 36,4 % belaufen. Auf das Vorjahr Bezug nehmend betrug die
Relation 60,3 % zu 39,7 %.
Abschließend konstatierte die Kontrollabteilung, dass die im Jahr 2021
ausgewiesenen Erträge aus eigenen Abgaben und Gebühren (MVAG
2111 und 2113) sowie aus Ertragsanteilen (MVAG 2112) rd. 78,4 % der
im ERA 2021 ausgewiesenen finanzwirksamen Personal-, Sach-,
Transfer- und Finanzaufwände (MVAG 22) der Stadt Innsbruck von
rd. € 432,0 Mio. abdeckten.
4.4 Rücklagen

Rechtliche
Grundlagen

Mit den Bestimmungen der VRV 2015 wurde das System der
Haushaltsrücklagen geändert. Demnach waren Haushaltsrücklagen aus
Zuweisungen vom Nettoergebnis zu bilden und auf der Passivseite der
Vermögensrechnung gesondert auszuweisen. Die „entsprechenden
Zahlungsmittelreserven waren auf der Aktivseite der Vermögensrechnung
unter den liquiden Mitteln“ anzuführen. Darüber hinaus waren
Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven in einem eigenen
Nachweis (Anlage 6b) des jeweiligen Rechnungsabschlusses
darzustellen.
Gemäß den Bestimmungen des IStR hat die Stadt Innsbruck zur
Sicherung der Liquidität, soweit es die finanzielle Lage gestattet, eine
Zahlungsmittelreserve für allgemeine Haushaltsrücklagen anzulegen.
Diese war gegebenenfalls nach ihrer Zweckbestimmung auszuweisen
und ertragbringend, sicher und bei Bedarf greifbar anzulegen. Zudem
durfte sie nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Des Weiteren war der Kassenabschluss, aus dem eine detaillierte
Übersicht jeder einzelnen Position der liquiden Mittel zum Ende des
Rechnungsjahres hervorgeht, als Teil des Rechnungsabschlusses
gesondert auszuweisen. Darin waren u.a. Zahlungsmittelreserven
darzustellen und in Zahlungsmittelreserven für endfällige Darlehen, für
zweckgebundene
Haushaltsrücklagen
und
für
allgemeine
Haushaltsrücklagen zu unterteilen.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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