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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.83

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Die
nicht-ganzjährigen
Beschäftigungsverhältnisse
sind
im
Dienstpostenplan nicht umfasst. Dies betrifft u.a. Lehrlinge und
Verwaltungspraktikanten. Ferner werden auch Dienstnehmer in der sog.
Ruhephase der Altersteilzeit nicht mehr mit einem Dienstposten
hinterlegt.
Nachweis Jahresende – Gemäß § 71 Abs. 4 lit. c IStR ist in der Rechnungslegung ein Nachweis
Empfehlung
zu erbringen, in dem die Anzahl der am 31. Dezember des Finanzjahres

ständig beschäftigten Dienstnehmer den im Dienstpostenplan und
Stellenplan vorgesehenen Dienstposten und Stellen gegenübergestellt
wird.
Dieser zeigt einen Wert beim genehmigten Dienstpostenplan von 1.662
und 1.506 Dienstposten am 31.12.2021.
Die Kontrollabteilung empfahl die angegebenen Zahlen des Stellenplans
im Rechnungsabschlussentwurf nochmals auf ihre Plausibilität hin zu
prüfen, zumal die Abweichung zum 31.12.2021 gegenüber dem
genehmigten Dienstpostenplan zu hinterfragen war. Ferner verweist die
Kontrollabteilung diesbezüglich auf ihre Ausführungen im Bericht Zl.
KA-03099/2022 (Prüfauftrag hinsichtlich Dienstpostenplan).
Im Anhörungsverfahren verwies das Amt für Personalwesen auf die
Stellungnahme zum Bericht hinsichtlich des Dienstpostenplans und sagte
eine Umsetzung der Empfehlung zu.
4.5.2 Personalstand am 31.12.
Anlage 4 –
Empfehlung

Im
Gegensatz
zum
Dienstpostenplan
waren
im
Rechnungsabschlussentwurf in der Anlage 4 sämtliche Dienstnehmer mit
einem Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck zum 31.12. darzustellen, die
aus dem städtischen Budget bezahlt werden, wodurch naturgemäß eine
Abweichung zum Dienstpostenplan gegeben ist. Die in der Anlage 4
angegebenen Personalkosten entsprachen daher den Aufwendungen der
Aktiven in Höhe von € 99,901 Mio. und umfassten sämtliche
Personalkosten des gesamten Wirtschaftsjahres. Somit auch jene Kosten
von unterjährig ausgeschiedenen Dienstnehmern.
Neben der Personenanzahl bzw. Köpfen waren in der Anlage 4 die
Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) zum 31.12.2021 anzugeben.
Demnach wurden 1.838 Dienstnehmer am 31.12. aus dem Budget der
Stadt Innsbruck bezahlt. Davon waren 887 Personen männlich und 951
weiblich. Das VBÄ betrug 1.600,39.
Beim Nachvollzug der Daten stellte sich heraus, dass die Basisdaten vom
Amt für Personalwesen gegenüber der Anlage 4 im Rechnungsabschlussentwurf leichte Abweichungen aufwiesen.
Die Kontrollabteilung empfahl daher im Rechnungsabschluss die
überarbeiteten Zahlen in die Anlage 4 einzuarbeiten.
Im Anhörungsverfahren wurde die Überarbeitung der Zahlen in der
Anlage 4 zugesagt.

………………………………………………………………………………………………………………………………………………….….

Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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