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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.92

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Im Bereich der investiven Gebarung war die Summe der Einzahlungen um
€ 2.787.825,51 geringer als veranschlagt. Das Auszahlungsvolumen lag
ebenfalls um € 12.116.499,42 unter der geplanten Voranschlagssumme.
Somit ergab sich ein negativer Geldfluss aus der investiven Gebarung von
€ - 40.268.726,09 (Vj. € - 61.473.923,59), welcher mit € 9.328.673,91
niedriger als ursprünglich budgetiert ausfiel.
Demzufolge errechnet sich aus den Salden der laufenden
Geschäftstätigkeit (operative Gebarung) und Investiven Gebarung ein
negativer Nettofinanzierungssaldo in Höhe von € - 2.527.940,90 (Vj.
€ - 18.229.357,27), wobei dieser um € 37.091.959,10 unter den
prognostizierten Voranschlagswerten blieb.
Der Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit weist in der
Gegenüberstellung von Einzahlungen aus Finanzschulden von
€ 7.200.000,00, deren Wert mit € 28.840.600 deutlich unter den veranschlagten Fremdmittelaufnahmen im VA 2021 liegt und den Auszahlungen
aus der Tilgung von Finanzschulden in Höhe von € 10.913.115,75, deren
Wert ebenfalls mit € 1.702.284,25 unter den Präliminarien blieb, einen
negativen Saldo von insgesamt € - 3.713.115,75 aus.
Der Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung stellt das
kumulierte Endergebnis aller vorangegangenen dargelegten Geldflüsse zur
operativen und investiven Gebarung sowie zum Geldfluss aus der
Finanzierungstätigkeit dar. Für das Finanzjahr 2021 wird im Finanzierungshaushalt der Stadt Innsbruck sohin ein negativer Saldo („cash-flow“) aus der
voranschlagswirksamen Gebarung in Höhe von € - 6.241.056,65
(Vj. € + 15.796.673,44) abgebildet.
Der Saldo Geldfluss der voranschlagswirksamen und nicht
voranschlagswirksamen Gebarung zeigt demzufolge die Veränderung der
städtischen liquiden Mittel binnen eines Finanzjahres. Unter
Berücksichtigung des Geldflusses der nicht voranschlagsunwirksamen
Gebarung mit einem Abfluss von € - 311.079,38 (Vj. € + 1.248.135,31)
ergab sich für das Haushaltsjahr 2021 für die Stadt Innsbruck eine
Veränderung an liquiden Mitteln von insgesamt € - 6.552.136,03 (Vj.
€ + 17.044.808,75). Dies entspricht auch derselben Veränderung der
liquiden Mittel im Vermögenshaushalt.
Die Kontrollabteilung hielt zum städtischen Finanzierungshaushalt 2021
fest, dass mit dem Zahlungsmittelüberschuss aus der operativen Gebarung
im Ausmaß von € 37.740.785,19 (Vj. € 43.244.566,32) die Tilgung von
Finanzschulden von € 10.913.115,75 (Vj. € 9.545.900,38) zur Gänze
beglichen werden konnte und sohin ein diesbezüglicher Haushaltsausgleich in Höhe von € 26.827.669,44 gegeben war. Im Vergleich
dazu wurde im Finanzierungsvoranschlag 2021 (ohne über- oder
außerplanmäßige Mittelverwendungen) noch ein negativer Saldo von
€ - 26.195.200,00 ausgewiesen.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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