Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.140

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- 943 -

76.14 MagIbk/41563/GfGR-AT/180/2022
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck, Verkürzung der
sitzungsfreien Sommerpause
(GR Depaoli)
GR Depaoli bringt beiliegenden Antrag ein.
76.15 MagIbk/41563/GfGR-AT/181/2022
Bgm. Willi Georg, Verzicht auf das
Amt als Bürgermeister
(GR Depaoli)
GR Depaoli bringt beiliegenden Antrag ein.
76.16 MagIbk/41563/GfGR-AT/182/2022
Reichenauer Straße, Entfernen
der Sperrlinien (GR Depaoli)
GR Depaoli bringt mit GR Dengg,
GRin Denz, StR Federspiel, GRin Gregoire,
GRin Klaus, GR Kunst und Bgm.-Stellv. Lassenberger beiliegenden Antrag ein.
in

76.17 MagIbk/41563/GfGR-AT/183/2022
Karl-Kapferer-Straße, Errichtung
eines Behindertenparkplatzes
(GRin Mag.a Lutz)
GRin Mag.a Lutz bringt mit Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc, GR Appler, GR
Mag. Falch, GR Wanker und GRin Dr.in Winkel beiliegenden Antrag ein.
76.18 MagIbk/41563/GfGR-AT/184/2022
Patscherkofelbahn-Talstation,
Nutzung Parkplatz und OSVIAnlagen an der Römerstraße als
Sonnenkraftwerk
(StRin Mag.a Oppitz-Plörer)
StRin Mag.a Oppitz-Plörer bringt mit GRin
Mag.a Berchtold, MSc, GRin Springer, MSc,
GR Kaufmann, GR Mag. Krackl, GRin Ringler, BA und GR Mag. Stoll beiliegenden Antrag ein.

77.

Debatte zur Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR), Wiederaufnahme eines Punktes auf
die Tagesordnung

StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich zitiere § 10
Absatz 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR). Handhabung der
Geschäftsordnung:
"Wenn bis zum Schluss der Sitzung des Gemeinderates gegen einen bestimmten von
der Geschäftsordnung abweichenden Vorgang von keinem Gemeinderatsmitglied
eine Einwendung erhoben wird, so kann
dieser Vorgang nachträglich nicht mehr beanstandet werden."
Ich ersuche darum, folgenden Punkt wieder
auf die Tagesordnung zu nehmen:
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzung des Gemeinderates vom 14.07.2022;
Hungerburgbahn-Talstation, Übertragung
ins Eigentum der Stadt Innsbruck
Ich bitte darum, zu überprüfen, ob eine Wiederaufnahme des Punktes auf der Tagesordnung möglich ist. Im Stadtsenat gibt es
diese Regelung.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Ich möchte unser Vorgehen kurz ergänzen.
Aus meiner Sicht ist es nicht möglich, einen
Antrag einer Diskussion zuzuführen, um ihn
danach a limine zurückzuweisen. Das widerspricht meines Erachtens der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR).
Diese falsche Vorgehensweise ist ein
Grund, den Punkt zur Behandlung "Hungerburgbahn-Talstation, Übertragung ins Eigentum der Stadt Innsbruck" wieder auf die
Tagesordnung zu nehmen.
Bgm. Willi unterbricht um 20:50 Uhr die Sitzung, um sich mit Frau Magistratsdirektorin
zu beraten. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wird die Sitzung um 20:55
Uhr fortgesetzt.
Bgm. Willi: Die Diskussion mit Frau Magistratsdirektorin und allen beteiligten MandatarInnen hat Folgendes ergeben:
Ich nehme den Punkt "Hungerburgbahn-Talstation, Übertragung ins Eigentum der Stadt
Innsbruck" wieder auf die Tagesordnung.

GR-Sitzung 25.10.2022