Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.159
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Im Falle einer Verlängerung des Benützungsrechtes (§ 13) um fünf Jahre fallen die Grabbenützungsgebühr (1.0.0) und die Friedhofsbenützungsgebühr (2.0.0) jeweils zu 50% der oben
angeführten Beträge an.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Art. 1 Z 4 am 01.11.2022 in Kraft. Art. 1 Z 4 tritt mit
01.01.2023 in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.
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