Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.209

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Schließlich hat der GR am 27.05.2021 beschlossen, an die Rücklage für
das Sondervermögen der ehemaligen Kranken- und Unfallfürsorge in
Höhe von € 1.109.774,61 den Betrag von € 179.199,31 (erzielte
Kursgewinne und Umbuchung Neubewertungsrücklage) zuzuweisen.
Außerdem haben die Mitglieder dieses Gremiums der Entnahme von
€ 772,29 (Kosten des Geldverkehrs) zugestimmt. Demzufolge wurde die
Rücklage zum 31.12.2020 mit einem Betrag in Höhe von € 1.288.201,63
ausgewiesen.
Im Jahr 2021 wurde dieser zweckgewidmeten Haushaltsrücklage gemäß
GR-Beschluss vom 17.11.2021 ein Betrag von € 71.798,37 zugeführt und
hat sich diese Rücklage somit auf € 1.360.000,00 (Gesamtwert für 20
Jahresraten á € 68.000,00) belaufen. Nach Abzug (Entnahme) von
Spesen des Geldverkehrs in Höhe von € 13,85 wies die Rücklage
„ehemaliges Sondervermögen KUF“ zum 31.12.2021 einen Wert von
€ 1.359.986,15 auf.
Zweckgebundene
Haushaltsrücklage
MCI

Die Bildung der zweckgebundenen Haushaltsrücklage mit der
Bezeichnung „Rücklage für Bauverbotsablöse MCI Neubau“ von
€ 5.790.000,00 ist auf einen Beschluss des GR vom 27.05.2021
zurückzuführen. Die Höhe folgt einem Sachverständigengutachten aus
dem Jahr 2012, aus welchem für das auf dem im Eigentum der IIG
befindlichen Grundstück lastende Bauverbot ein Ablösebetrag unter
Berücksichtigung der Höchstansätze von maximal € 5.790.000,00 bzw.
mindestens € 4.620.000,00 hervorgeht.
Laut GR-Beschluss vom 13.12.2012 verpflichtete sich die Stadt Innsbruck
gegenüber der Republik Österreich an diesen gutachterlich ermittelten
Wertansätzen bis zum 31.12.2016 festzuhalten. Entsprechend dem
damaligen Übereinkommen hätte die Stadt Innsbruck im Anschluss an
eine allseitige Vertragsunterfertigung jedoch vor dem Start des
Architekturwettbewerbes und vor der Realisierung des Neubaus MCI eine
vorläufige Ablösezahlung (wertgesichert nach dem VPI 2010) in Höhe von
90 % des vereinbarten Wertansatzes an den Bund leisten müssen.

Zweckgebundene
Haushaltsrücklage
Erneuerung

Der in der Tabelle aufgelisteten „Erneuerungsrücklage“ ist im Finanzjahr
2021 kein Betrag zugeführt worden, eine Entnahme im betreffenden Jahr
ist ebenfalls nicht erfolgt. Aus diesem Grund blieb die
„Erneuerungsrücklage“ gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat sich
zum 31.12.2021 auf € 1.967.581,31 belaufen.

Zweckgebundene
Haushaltsrücklage
Universität

Die mit GR-Beschluss vom 27.02.2003 dotierte Haushaltsrücklage für
universitäre Zwecke war ursprünglich für die Bedeckung der geplanten
Investitionszuschüsse von gesamt € 1,5 Mio. (je € 750,0 Tsd. für die
Einrichtung
des
Akademieinstitutes
für
Quantenoptik
und
Quanteninformation sowie für die Errichtung der „Universitätsbibliothekneu“) an die Leopold-Franzens-Universität (LFU) Innsbruck gebildet
worden.
Im Jahr 2010 hat der GR einstimmig den Beschluss gefasst, der damals
bestehenden Universitätsrücklage (beginnend mit dem Jahr 2010) einen
Betrag in der Höhe von jährlich € 400,0 Tsd. zuzuführen. In Abänderung
des GR-Beschlusses vom 09.12.2010 haben die Mitglieder des GR am
13.12.2018 beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2019 der bestehenden
Universitätsrücklage für Infrastrukturmaßnahmen der Innsbrucker

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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