Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.214
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Für die Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder einschließlich
Ruhebezüge und Ehrengaben nach § 15 IStR musste im Jahr 2021 (wie
bereits oben erwähnt) eine Summe von brutto € 34,437 Mio. aufgewendet
werden. Dieser Betrag verringerte sich einerseits um Rentenüberweisungen der Pensionsversicherungsanstalten im Betrag von € 221,6
Tsd. Einen weiteren Abzugsposten bildeten andererseits die von den
pragmatisierten
Bediensteten
und
Mandataren
einbehaltenen
Pensionsbeiträge sowie die von den im Ruhestand befindlichen Beamten
gem. § 13 a Abs. 2 Pensionsgesetz 1965 bzw. § 29 LBG geleisteten
Pensionssicherungsbeiträge, welche insgesamt in einer Summe von
€ 3,056 Mio. angefallen sind. Unter Berücksichtigung jener zur teilweisen
Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung stehenden Mittel verblieb
für das Jahr 2021 ein Nettopensionsaufwand in der Höhe von € 31,159
Mio.
Die Ruhebezüge der Pensionisten waren im Jahr 2021 (per 01. Jänner)
entsprechend dem bereits erwähnten Stadtsenatsbeschluss vom
02.12.2020 (I 16662/2020/PA) analog zur Regelung für Landes- und
Gemeindebedienstete zu valorisieren. Gemäß den Bestimmungen des
§ 60 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998 (diesbezüglich zuletzt
geändert mit der 45. Landesbeamtengesetz-Novelle – LGBl. Nr. 21 vom
15.12.2011, Art. II Z 11) galt diese Regelung allerdings nur bis zu einem
Betrag von 100 % des Bezugsansatzes der Verwendungsgruppe B/V/2
(Basis 2020: € 2.692,20), für den diesen Grenzwert übersteigenden Teil
ist nur die halbe Valorisierung vorgesehen (Mindervalorisierung).
Pensionsausgaben lt.
Anlage 4 –
In der Anlage 4 (gem. § 37 VRV 2015) des Rechnungsabschlussentwurfes wurde ein Betrag von € 34,437 Mio. für die
Pensionsausgaben des Bezugsjahres angegeben und entsprach somit
den Werten des Unterabschnittes 080000 – Pensionen.
Pensionsbezogene
Aufwendungen lt.
Beilage 6s –
Empfehlung
Gemäß § 37 VRV 2015 sind die Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger sowie die pensionsbezogenen Aufwendungen für
Bedienstete der Gebietskörperschaft für die nächsten 30 Jahre
(unabhängig davon ob eine Pensionsrückstellung gebildet wurde) in der
Beilage 6s des Rechnungsabschlussentwurfes darzustellen. Diese
Berechnung wurde im Zuge eines versicherungsmathematischen
Gutachtens eingeholt.
Demnach betrugen die kumulierten Aufwendungen für Pensionsleistungen der Stadt Innsbruck für die nächsten 30 Jahre rd.
€ 627,1 Mio.
Im Rechnungsabschlussentwurf wurde anstatt der erwähnten € 627,1
Mio. in der Beilage 6s ein Betrag von € 469,7 Mio. angegeben.
Die Kontrollabteilung empfiehlt daher für den Rechnungsabschluss die
Anlage 6s des vorliegenden Entwurfes zu überarbeiten.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass der
Empfehlung entsprochen werde.
Darüber hinaus wurde für den Gestellungsbetrieb in der Anlage 6s ein
Pensionsaufwand von € 301,3 Mio. (Vorjahr: 316,4 Mio.) für die nächsten
30 Jahre ausgewiesen.
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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