Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.216
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„Übertragung“ von
Die im städtischen Schuldennachweis dokumentierte, im Vergleich zu
Darlehen an die IIG KG Vorjahren deutlich erhöhte Tilgungssumme des Jahres 2021 im Betrag
per 31.12.2021
von € 18.921.746,71, beinhaltet neben der aus der Nachfinanzierung von
GSB-Darlehen (€ 7.200.000,00) stammenden Thematik einen zweiten
Sondereffekt. Dies insofern, als auf der Grundlage einer entsprechenden
Anregung der Kontrollabteilung aus dem Jahr 2020 (anlässlich der
Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2019 der Stadt Innsbruck)
einzelne Darlehen der Stadt Innsbruck an die IIG KG „übertragen“ worden
sind.
Der im städtischen Schuldennachweis per 31.12.2021 in Verbindung mit
dieser Thematik reduzierende (Sonder-)Effekt beläuft sich auf einen
Gesamtbetrag von € 8.008.630,96. Bei Bereinigung dieses Effektes ergibt
sich die Tilgungsleistung des Jahres 2021 mit einem Betrag von insgesamt
€ 10.913.115,75.
Pro-Kopf-Verschuldung Im Beobachtungszeitraum 31.12.2020 bis 31.12.2021 ist der
– Empfehlung
Schuldenstand somit um € 11.721.746,71 – das entspricht 6,46 % –
reduziert worden. Analog dazu hat sich auch die Pro-Kopf-Verschuldung
von € 1.375,77 Ende des Jahres 2020 auf € 1.284,91 per Ende des Jahres
2021 verringert.
Zu dieser im Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 dokumentierten
schuldenverringernden Entwicklung merkte die Kontrollabteilung deutlich
an, dass sich diese im Wesentlichen aufgrund der per 31.12.2021
erfolgten „Übertragung“ von vier städtischen Darlehen an die IIG KG im
betraglichen Ausmaß von € 8.008.630,96 ergibt.
In Verbindung mit der berechneten Pro-Kopf-Verschuldung wurde für die
Kontrollabteilung auffällig, dass diese vom Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV im (Informations-)Schreiben an den Herrn
Bürgermeister vom 04.04.2022 mit dem Titel „Ergebnis der
Jahresrechnung 2021“ abweichend zu den Berechnungen der
Kontrollabteilung angegeben worden ist. Dies war aus Sicht der
Kontrollabteilung auf eine fehlerhafte Anwendung der stichtagsbezogenen
Einwohnerzahl gem. § 10 Abs. 7 FAG 2017 zurückzuführen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Haushaltswesen und
Controlling der MA IV, den von ihr aufgezeigten Sachverhalt zu überprüfen
und bei allfälligen künftigen Berechnungen (der Pro-Kopf-Verschuldung)
korrekt zu berücksichtigen. Im Anhörungsverfahren bestätigte die
Fachdienststelle die versehentliche Verwendung der unzutreffenden
stichtagsbezogenen FAG-Einwohnerzahlen.
Schuldenstand per
31.12.2021 nach
Gläubiger
Nach dem Gliederungskriterium der jeweiligen Gläubiger verteilten sich
die städtischen Finanzschulden per 31.12.2021 wie folgt:
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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