Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.219
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Nachfinanzierungserfordernisse bezüglich der Direktdarlehen der Stadt
beim GSB ergibt. Weiters sind diese erhöhten Rückzahlungsbedarfe auf
die auch in diesen Jahren beginnenden Tilgungsverpflichtungen der Stadt
Innsbruck bezüglich der EIB-Kredite (Tranchen 1 bis 4) zurückzuführen.
Andererseits strich die Kontrollabteilung hervor, dass sich im Jahr 2033
auf der Grundlage der zum Stichtag 31.12.2021 bestehenden
Vereinbarungen ein gesamter Rückzahlungsbedarf von rd. € 40,67 Mio.
ergibt. Dieser Umstand ist darin begründet, dass die beiden bei der EIB
beanspruchten Tranchen 5 und 6 mit einem Ausleihungsnominale in Höhe
von € 35.000.000,00 als 15-jährige Kredite mit endfälliger Rückzahlung
(im Jahr 2033) aufgenommen worden sind.
Weiters ergeben sich erhöhte Rückzahlungserfordernisse auch in den
Jahren 2035 und 2040. Diese sind ebenfalls auf in diesen Jahren endfällig
zurückzubezahlende Darlehen und Kredite zurückzuführen. Die im Jahr
2020 letztbeanspruchte EIB-Kredit-Tranche 7 über den Betrag von
€ 5.960.000,00 ist endfällig per 2035 (15-jährige Laufzeit) abzudecken.
Darüber hinaus ist ein von der Stadt im Jahr 2020 beanspruchtes Darlehen
über € 7.500.000,00 ebenfalls endfällig im Jahr 2040 (20-jährige Laufzeit)
zu begleichen.
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Zl. KA-06738/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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