Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.242

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Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte hierzu die Abteilungsleitung der
MA IV mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen, indem
Maßnahmen gesetzt würden, die den Informationsfluss zwischen dem seit
Mai 2022 in der MA IV angesiedelten Referat Liegenschaftsangelegenheiten und dem Referat Vermögensrechnung sicherstellen.
Zugänge in Höhe von € 33.117,10 stehen in Verbindung mit dem Kauf von
Grundstücksteilflächen zur Erschließung eines Wohnbauprojektes in
Kranebitten. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die erworbenen
Teilflächen zwischenzeitlich mit Gst. 3726/1 KG 81111 Hötting vereinigt
wurden und sprach deshalb dem Referat Vermögensrechnung die
Empfehlung aus, eine Umbuchung der in Rede stehenden Kosten
zugunsten des Gst. 3726/1 KG 81111 Hötting vorzunehmen.
Die Dienststelle teilte hierzu mit, die entsprechende Umbuchung
vorzunehmen.
Anlagen zu
Straßenbauten Bestand

Die Gruppe Anlagen zu Straßenbauten - Bestand umfasst u.a.
Brückenbauwerke,
Signalanlagen,
Verkehrszeichen,
Wegweiser,
Zählstellen, das Verkehrsrechnersystem sowie andere Grundstückseinrichtungen.

Zugänge 2021

Bis zum 31.12.2021 war ein Vermögenszuwachs von € 189.576,75
gegenüber dem Rechnungsabschluss 2020 zu verzeichnen. Dieser setzte
sich aus vier Zugängen zusammen.
Hierbei handelte es sich ausschließlich um Erneuerungsmaßnahmen an
bestehenden Verkehrslichtsignalanlagen sowie in einem Fall um eine
Neuinstallation einer VLSA.
Anlagen zu Straßenbauten - Bestand - Zugänge 2021
Anlage

Buchwertzugang in €

K259 Erneuerung Ampelanlage (Amraser Straße/Gerhart-Hauptmann-Straße)

25.765,49

K112 Erneuerung Ampelanlage (Schützenstraße/Kugelfangweg)

45.880,81

K537 Erneuerung Ampelanlage (New-Orleans-Brücke)

23.436,16

K088 Neubau Ampelanlage (Andechsstraße/Gumppstraße)

94.494,29

Summe

189.576,75

Wertberichtigungen

Die kumulierte AfA betrug € 32.298.142,36 und wurde in der Gruppe
Wertberichtigungen zu Grundstücken, Grundstückseinrichtungen und
Infrastruktur erfasst.

Sonstige
Grundstückseinrichtungen Bestand

Neben den Grundstücken, die naturbelassen bleiben, bestehen
Grundstücke mit Außenanlagen bzw. öffentlichen Grün- und Freiflächen,
die über Befestigungen und/oder Aufwuchs verfügen, der nicht der Natur
überlassen wird. Zu diesen vorwiegend Gemeingebrauchsflächen zählen
Park- und Gartenanlagen, Sportplätze, Friedhöfe oder sonstige
Erholungsflächen.
In der Gruppe Sonstige Grundstückseinrichtungen – Bestand finden sich
u.a. Spielanlagen, Sportgeräte und -ausstattungen, Brunnen (mit
Ausnahme von Brunnen zur Wasserversorgung), Sitzbänke,
Parkautomaten, Fahrradbügel und Abfallbehälter. Im Wald befinden sich
neben den Wegen, welche nach Verkehrsauffassung keinen selbst-

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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