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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.245

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7.1.4 Sonderanlagen

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Definition von
Sonderanlagen

Für die Unterklasse Sonderanlagen findet sich in der VRV 2015 keine
Definition. Sie kann jedoch als Auffangtatbestand für ortsfeste Anlagen,
die in keine der beiden Kategorien Grundstückseinrichtungen oder
Technische Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen fallen, betrachtet werden.

Sonderanlagen Bestand

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 weist in der Gruppe
Sonderanlagen - Bestand zehn Anlagen mit einem Gesamtbuchwert von
€ 556.674,90 aus. Dieser ergibt sich aus den Anschaffungskosten in Höhe
von € 593.104,79 und Berücksichtigung der linearen Abschreibung,
welche in Abhängigkeit zum Anschaffungszeitpunkt und zur
buchhalterisch anzusetzenden Nutzungsdauer (konkret 10 bis 33 Jahre)
€ 36.429,89 beträgt.

Korrekturbuchungen
in Verbindung zum RA
2020

Auf Basis einer Empfehlung der Kontrollabteilung aus der letztjährigen
Prüfung des Rechnungsabschlussentwurfes erfolgte eine Umbuchung von
drei Anlagen mit Anschaffungskosten von insgesamt € 11.366,84 auf die
Gruppen Sonstige Grundstückseinrichtungen - Bestand der Unterklasse
Grundstücke, Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur bzw.
Maschinen/maschinelle Anlagen - Bestand der Unterklasse Technische
Anlagen, Fahrzeuge und Maschinen.

Zugänge 2021

Im Jahr 2021 wurden in der Gruppe Sonderanlagen - Bestand drei
Zugänge mit Anschaffungskosten von insgesamt € 556.850,99 verbucht.
Hierbei handelte es sich um die Errichtung von Urnennischen am Friedhof
Ost in Pradl samt Bau einer barrierefreien WC-Anlage mit Kosten von
€ 546.253,76 sowie die Fertigung und Lieferung von drei bzw. zwei Stelen
für den Bereich der Theresienkirche Hungerburg bzw. zur Aufstellung im
Stadtteil Mühlau zu Anschaffungskosten in Höhe von € 6.906,63 bzw.
€ 3.690,60.

Beanstandung

Die Kontrollabteilung wies das Referat Vermögensrechnung in Hinsicht auf
die Urnennischen darauf hin, dass im Zuge der Eröffnungsbilanz und des
Rechnungsabschlusses 2020 Gebäude und Bauten im Zusammenhang
mit Friedhöfen grundsätzlich in der Gruppe Gebäude und Bauten Bestand verbucht wurden. Grundstückseinrichtungen von Friedhöfen wie
bspw. Friedhofsmauern, Oberflächenbewuchs oder die künstlichen
Lorbeersäulen für den Friedhof West wurden in die Gruppe Sonstige
Grundstückseinrichtungen - Bestand aufgenommen.
In diesem Sinne wurde dem Referat Vermögensrechnung die Empfehlung
ausgesprochen, die für das Jahr 2021 vorgenommen Zugangsbuchungen
dahingehend zu prüfen, ob eine entsprechende Umbuchung auf die zuvor
genannten Gruppen vorzunehmen sei.
Das Referat Vermögensrechnung informierte im Zuge des
Anhörungsverfahrens, eine Zuordnung der Urnennischen zur Gruppe
Gebäude und Bauten - Bestand und der in Rede stehenden Stelen zur
Gruppe Sonstige Grundstückseinrichtungen - Bestand vorzunehmen.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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