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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.259

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Dieser Umstand wirkt sich im Übrigen auch bei weiteren in diesem Kapitel
dargestellten Kennzahlen (Verschuldungsdauer – VSD, Quote freie
Finanzspitze – FSQ und Nettoergebnisquote – NEQ) entsprechend aus.
Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)

Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Auszahlungen der operativen und der investiven Gebarung durch
Einzahlungen aus der operativen und der investiven Gebarung gedeckt
sind.
Werte unter 100 % bedeuten, dass die Finanzierung der angesprochenen
Ausgaben durch Finanztransaktionen (allen voran Schuldenaufnahmen)
zu erfolgen hat.
Für das Rechnungsjahr 2021 ergibt sich mit einem Wert von 99,44 % eine
lediglich geringfügig unterhalb der 100 %-Marke liegende EFQ.
Im Vergleich zum Vorjahr (EFQ 2020: 95,78 %) war die Erhöhung der EFQ
aufgrund der etwas geringeren Investitionstätigkeit (Summe
Auszahlungen investive Gebarung im Jahr 2021: € 52,01 Mio. bzw. 2020:
€ 66,46 Mio.) für die Kontrollabteilung plausibel.
Die Finanzierung der Auszahlungen der investiven Gebarung des Jahres
2021 erfolgte durch projektbezogene Zuschüsse und Bedarfszuweisungen
des Landes sowie aus Eigenmitteln der Stadt Innsbruck. Die im Jahr 2021
neu beanspruchten Kreditmittel in Höhe von € 7,2 Mio. betrafen die
Nachfinanzierung eines von der Stadt Innsbruck beim Gestellungsbetrieb
beanspruchten (Direkt-)Darlehens.

Schuldendienstquote
(betreffend
Finanzschulden)
(SDQ)

Die Schuldendienstquote (SDQ) sagt aus, welcher prozentuale Anteil der
Abgabeneinzahlungen (eigene Abgaben, Ertragsanteile, Gebühren) für
den Schuldendienst, also Kapital- und Zinstilgung aufgewendet werden
muss.
Für das Jahr 2021 ermittelte die Kontrollabteilung eine (bereinigte) SDQ
(inkl. Leasingverpflichtungen) in Höhe von 1,59 % (2020: 1,14 %) der
Abgabeneinzahlungen bzw. einen Gesamtschuldenstand in Höhe
€ 169,73 Mio. (2020: € 181,45 Mio.).
Zu ihrer Berechnung für das Jahr 2021 merkte die Kontrollabteilung jedoch
an, dass von ihr die sich im Jahr 2021 ergebende Summe von
€ 12.611.660,08 (2020: € 11.169.058,54) für Zins- und Tilgungszahlungen
insofern bereinigt worden ist, als der Betrag von € 7.200.000,00 (2020:
€ 7.600.000,00) hier aus dem Schuldendienst herausgerechnet wurde.
Dies mit der Argumentation, dass es sich nicht um eine klassische
Tilgungsleistung handelt, sondern vielmehr um eine Nachfinanzierung
bestehender Schulden der Stadt beim GSB mittels einer erneuten
Fremdmittelbeanspruchung.
Die gegenüber den Vorjahren feststellbare Steigerung bei der
Schuldendienstquote hat aus Sicht der Kontrollabteilung im Wesentlichen
den Grund, dass im Jahr 2021 bei einzelnen bestehenden Darlehen die
Ratenzahlungen begonnen haben. Somit gestaltete sich der zu leistende
Schuldendienst im Jahr 2021 insgesamt betrachtet im Vergleich zum
Vorjahr etwas erhöht.

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Zl. KA-06738/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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