Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.291
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31 . Wurde die Frage betreffend eines notwendigen Beschlusses des Stadtsenats und einer
naturschutzrechtlichen Bewilligung überhaupt in Erwägung gezogen?
a. Wenn nein, warum nicht?
32. Stimmt es, dass Herr Bürgermeister den Weiterbau sowie den Ausstieg bzw. Ausfahrt
auf die Planötzenhofstraße nach dem Baustopp ohne vorherigen Lokalaugenschein
beauftragt hat?
33. Wer hat den Vorschlag für den Weiterbau und die Ausfahrt auf die Planötzenhofstraße
nach dem Baustopp durch Vizebürgermeister Anzengruber dem Bürgermeister
empfohlen (namentliche Nennung und Begründung)?
34. Welche Kosten sind durch die Anordnung bzw Weisung des Bürgermeisters oder eines
befugten Vertreters, einen Ausstieg oberhalb des Planötznhofparkplatzes, abweichend
der vom Stadtsenat beschlossenen Routenführung zu errichten, entstanden?
a. Sind diese Kosten vom ursprünglichen Beschluss des Stadtsenats gedeckt?
35. Warum wurde der Trailbauer vom Bürgermeister nicht laut ursprünglichem Plan vom
09.06.2021 zur Fertigstellung des gesamten Trails bis zum Ausgangspunkt
Planötzenhof beauftragt?
36. Warum wurde das Teilstück des Trails vom derzeitigen Ausstieg des Abschnitt 2 bis
zum Einstieg in den letzen Bereich Abschnitt 4 Richtung Sadrach eigentlich nicht
gebaut?
37. Welcher Zeitaufwand des städtischen Personals und der Trailbaufirma ist für
Tätigkeiten ab dem 22.07.2022 für den Bereich oberhalb des Planötzenhofes
entstanden?
38. Wie oft hat das Amt für Wald und Natur mit der MTB-Community ab dem 22.07.2022
kommuniziert?
39. Wer als Person hat bezogen auf die Frage 38 mit wem kommuniziert?
40. Hatte die MTB-Community vertrauliche städtische Akten bzw Informationen aus diesen
Akten wie zb über die Kosten?
41. Hätte der Hofwaldtrail mit dem zusätzlich errichteten
Planötzenhofstraße überhaupt eröffnet werden dürfen?
a. Wenn ja, warum?
42. Wurde die vom ursprünglichen Beschluss
Routenführung (Ausstieg) dem STS mitgeteilt?
a. Wenn ja, wann?
des
Ausstieg
Stadtsenats
auf
die
abweichende
43. Wer hat den Hofwaldtrail seitens der Stadt Innsbruck im Abschnitt 1 und 2 offiziell zur
öffentlichen Befahrung freigegeben?
44. Ist die Beschilderung entlang des Trails ordnungsgemäß?
45. Handelt es sich bei der Beschilderung entlang des Trails um Originalschilder?
a. Wenn nein, warum hat man nicht auf die Originalschilder gewartet?
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