Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.338
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Frage 26:
Hätte die Abänderung der Routenführung im Mittelteil des Trails bzw. die Erstellung eines Ausstieges auf die Planötzenhofstraße eines Beschlusses des Stadtsenats bedurft?
Antwort:
Nein, da es sich um eine geringfügige Projektadaptierung handelt.
Frage 26a:
Wenn ja, wann erfolgte dieser Beschluss?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 26.
Frage 26b:
Wenn nein, warum ist dieser Beschluss nicht notwendig gewesen?
Antwort:
Weil es eine geringfügige Adaptierung im Projekt und auch nicht bewilligungspflichtig ist.
Frage 27:
Haben die zuständigen Ämter darauf hingewiesen, dass eine Abweichung der
Routenführung und die Errichtung eines Ausstieges auf die Planötzenhofstraße
eventuell einen Stadtsenatsbeschluss und eine naturschutzrechtliche Bewilligung
erfordern?
Antwort:
Ein Stadtsenatsbeschluss ist nicht erforderlich, siehe Antwort zu Frage 26b.
Die erforderlichen behördlichen Freigaben wurden durch die Mag.-Abt. III,
Wald und Natur, mit der Behörde und der Sachverständigen für Naturschutz
vor Umsetzung des Ausstiegs an der Planötzenhofstraße abgeklärt:
Geringfügige Projektadaptierung keine neuerliche Bewilligung erforderlich, sondern lediglich anzeigepflichtig.
Frage 27a:
Wenn ja, wann erfolgte dieser Hinweis?
Antwort:
Dies erfolgte unverzüglich auf Basis der vorliegenden Genehmigungen.
Frage 28:
Hätte die Abänderung der Routenführung im Mittelteil des Trails bzw. die Erstellung eines Ausstieges oberhalb des Planötzenhof-Parkplatzes eine naturschutzrechtliche Bewilligung vorausgesetzt?
Antwort:
Die Adaptierung ist lediglich anzeigepflichtig.
Frage 28a:
Wenn ja, wurde diese eingeholt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 27.
Frage 28b:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 28.
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