Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.353

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Diese Bilder über den Zustand der Schneeabladerampen verunsicherten Bürger, aber auch
städtische Mitarbeiter, und so wandten sich diese an GR Andreas Kunst, der dazu nun nachfolgende Fragen an den Bürgermeister richtet:
Frage 1:

Wer ist im Magistrat für die Instandhaltung/Wartung und Einlagerung der Brückenelemente verantwortlich?

Antwort:

Das ist die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb.

Frage 2:

Wo werden die abgebauten Brückenteile eingelagert?

Antwort:

In der Rossaugasse 4b, Fuhrpark - Halle 2 (unter Dach).
Die Lagerung der Fahrbahnplatten wird stehend vorgenommen, damit kein
Restwasser in den Fugen und Hohlräumen zur Korrosionsbildung verbleibt.

Frage 3:

Werden die Brückenelemente nach ihrem Einsatz auf ihre Sicherheit überprüft?
Falls ja, wer führt diese Überprüfungen durch (Bekanntgabe des Unternehmens
und der Prüftermine) und gibt es dazu schriftliche Berichte? Welches Ergebnis
brachten die Sicherheitsüberprüfungen mit sich?

Antwort:

Beim Abbau der Elemente erfolgt eine Sichtprüfung durch den zuständigen
Mitarbeiter der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb. Im Jahr 2013 wurde ein Gutachten durch die Fa. Eiffel Deutschland-Stahltechnologie erstellt
(siehe Beilage A).
2014 wurden alle Auflager, sprich Betonfundamente erneuert bzw. saniert.
2019 wurden im Zuge des Abbaus der Schneeladerampen durch das Fachpersonal des Österreichischen Bundesheeres drei Problemfelder aufgezeigt.
Die notwendigen Maßnahmen wurden am 19.11.2019 mit dem Militärkommando Tirol erörtert. Das Militärkommando Tirol ist vertraglich zum Einbau
der Schneeladerampen verpflichtet.
Lösung:
-

Die fehlenden Aussteifungen wurden bei 90 Stück Dreiecksträger durch
die Fa. Hörburger eingeschweißt.
Die Durchdrückungen bei einzelnen Fahrbahnplatten wurden fachmännisch durch die Werkstätte mit den Riffelstahlplatten verschweißt. Die Inspektionsöffnung einer Platte wies keine Schäden bzw. Korrosion auf.
Die verwendeten Fahrzeuge zur Schneeeinbringung (maximal 4-Achser
bzw. Traktor mit Hänger) dürfen nicht die Gesamtlast von 32 t überschreiten.
Dazu wurde eine vertragliche Vereinbarung mit den Frächtern getroffen.

Frage 4:

Falls keine Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden, warum erfolgen solche nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3.
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