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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.433

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Diese Ausgabe – 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
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Antwort:

Bau- und Feuerpolizei:
Die Sicherheit der AnwohnerInnen ist in jedem Fall gewährleistet, da ohnehin die bisher geltenden Brandschutzvorschriften für alle derzeit möglichen
Brandereignisse eingehalten werden müssen.
Berufsfeuerwehr Innsbruck:
Aufgrund der eingangs erwähnten Risikobeurteilung, der vorausgesetzten
Einhaltung der grundsätzlichen gesetzlichen Brandschutzvorschriften
(Technische Bauvorschriften, 018 Richtlinien) und unter Berücksichtigung
des Einsatzfaktors "Berufsfeuerwehr" kann davon ausgegangen werden,
dass der Brand eines Elektrofahrzeuges von der Feuerwehr bekämpft und
eine Brandausweitung auf die Obergeschoße verhindert werden kann.

Frage 4:

Wurden alle Tiefgaragen/Garagen/Parkdecks auf diese neuen Herausforderungen
überprüft, insbesondere auch die vorhandene Statik und Ausstattung?

Antwort:

Bau- und Feuerpolizei:
Nein, da es noch keine neuen Regelungen dazu gibt. Statik und Ausstattung
können nur nach den derzeit gültigen Regelwerken und Vorschriften überprüft werden, welche durch den Gesetzgeber aber noch nicht an die neue
Situation angepasst wurden.
Berufsfeuerwehr Innsbruck:
Seitens der Berufsfeuerwehr wurden Brandschutzstandards nur in jenen Garagen überprüft, in welchen eine Einbindung der Berufsfeuerwehr im Zuge
der Errichtung von Elektroladestationen erfolgte. Eine generelle behördliche
Überprüfung liegt nicht im Kompetenzbereich der Berufsfeuerwehr bzw. ist
diese von den Fachdienststellen als behördliche Überprüfung oder als Feuerbeschau mit Einbindung der Berufsfeuerwehr zu veranlassen.

Frage 5:

Wenn für Gas-Fahrzeuge ein Einfahrtverbot wegen Explosionsgefahr in Tiefgaragen/ Garagen/Parkdecks besteht, wie ist es dann erklärlich, dass Elektrofahrzeuge mit den bekannten Gefahren davon ausgenommen sind?

Antwort:

Bau- und Feuerpolizei:
Für flüssiggas- und erdgasbetriebene Fahrzeuge gibt es langjährige Erfahrungswerte, welche sich in den derzeit gültigen Vorschriften und Regelwerken widerspiegeln. Hier spielt der Austritt von Gas, welches durch Funken
zur Zündung gelangen kann, die wesentliche Rolle. Im Gegensatz dazu sind
für Fahrzeuge mit Elektroantrieb (dazu zählen auch E-Bikes und Elektroroller bzw. -Motorräder) noch zu wenige Erfahrungswerte vorhanden. Der Gesetzgeber hat auf diese Veränderung noch nicht reagiert (siehe dazu auch
Frage 1). In weiterer Folge wird dieselbe Problematik für z. B. wasserstoffbetriebene Fahrzeuge zu lösen sein.
Berufsfeuerwehr Innsbruck:
Wie eingangs erwähnt, wird bei unbeschädigten Elektrofahrzeugen von kei-

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