Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.437

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Antwort:

Nein, es handelt sich um die Erledigung eines gemeinderätlichen Antrags. Die
eingeholten Stellungnahmen wurden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

Frage 5:

Wenn nein, warum handelt es sich um keinen Antrag? (zu Frage 4)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6:

Wenn ja, wurde dieser Antrag gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck
(IStR) zeitgerecht und ordnungsgemäß eingebracht und wenn ja, aufgrund welcher
rechtlichen Begründung? (Um Hinweis auf den jeweiligen Paragraphen im IStR bzw.
in der Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates {GOGR} wird ersucht.)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 7:

Die Büroleiterin des Bürgermeisters schreibt in ihrem Schreiben vom 24.06.2022:
"Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir ersuchen, im Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen etc…"
Wen meint die Büroleiterin des Bürgermeisters konkret unter "wir" und warum
wurde im Schreiben an den Bürgermeister nicht erwähnt, welche Abteilungen bzw.
welche Personen ersuchen, im Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen?

Antwort:

Dies ist die übliche Formulierung, die auch von anderen städtischen Abteilungen verwendet wird.

Frage 8:

Um welche Person (Name) handelt es sich bei dem in der Stellungnahme erwähnten verkehrstechnischen Amtssachverständigen, und warum wurde der Name des
verkehrstechnischen Amtssachverständigen in der Stellungnahme nicht erwähnt?

Antwort:

Es waren mehrere Sachverständige befasst. Eine Namensnennung ist nicht
üblich.

Frage 9:

Gibt es eine schriftliche Stellungnahme der Polizei zum gegenständlichen Antrag,
und wenn ja, warum wurde selbige schriftliche Stellungnahme den gemeinderätlichen Unterlagen nicht beigefügt?

Antwort:

Ja. Es wurde auf die Rückmeldung der Polizei in der Stellungnahme hingewiesen.

Frage 10:

Ist es richtig, dass die verkehrstechnischen Amtssachverständigen im Stadtmagistrat von Amts wegen allen VerkehrsteilnehmerInnen gegenüber zur Objektivität verpflichtet sind?

Antwort:

Amtssachverständige sind der Objektivität verpflichtet.

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