Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.470

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B-02-a

MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

2. Präsidialangelegenheiten (Amt)
 Zwangsweise Begründung von Pfandrechten für ausstehende öffentlich-rechtliche
Forderungen der Stadt Innsbruck
 Rechtsmittelangelegenheiten und oberbehördliche Maßnahmen
 Vertretung der Stadt vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts; Unterstützung
der
städt.
Dienststellen
bei
Verfahren
vor
dem
Landesbzw.
Bundesverwaltungsgericht
 Bearbeitung von Rechtsfragen und Erstattung einschlägiger Gutachten in
Zivilrechtsangelegenheiten
 Unterstützung der Dienststellen beim Vollzug vergaberechtlicher Vorschriften und
Vertretung der Interessen der Stadt vor den Vergabekontrollinstanzen
 Verfassungsdienst
 Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
 Wahrnehmung von Aufgaben der Legistik, insbesondere die Ausarbeitung von
Gesetzen, Verordnungen, Erlässen und Verfügungen
 Abfassung und Abwicklung von Verträgen der Stadt Innsbruck, ausgenommen
Dienstverträge, dienstnehmerähnliche Verträge und Werkverträge
 Vertretung der Stadt Innsbruck als Antragstellerin in Verwaltungsverfahren soweit
keine spezielle Zuständigkeit einzelner Fachdienststellen besteht
 Wahrnehmung der privatrechtlichen Interessen der Stadt in gerichtlichen und
außergerichtlichen Angelegenheiten
 Koordination privatrechtlicher Versicherungsangelegenheiten
 Bescheiderlassung
für
Anträge
nach
dem
Tiroler
Informationsweiterverwendungsgesetz (TIWG)
 Bescheiderlassung für Anträge nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG)
 Verwaltung der städt. Urkundensammlung
 Rechtliche Unterstützung der Magistratsabteilung III bei Betreuung städtischer
Liegenschaften, insbesondere des Amtes Land- und Forstwirtschaft bei
Wahrnehmung von Anteilsrechten von Agrar-, Jagd-und Weggenossenschaften
 Rechtliche Unterstützung des Amtes Land- und Forstwirtschaft bei der Verwaltung
städtischer Fischereirechte
 Rechtliche Unterstützung und Beratung des Bürgermeisters als Substanzverwalter
von Gemeindegutsagrargemeinschaften einschließlich der rechtlichen Prüfung von
Vorlageberichten an den Stadtsenat und den Gemeinderat
 Bearbeitung
von
Rechtsfragen
bei
städtischen
Liegenschaften
und
liegenschaftsbezogenen Rechten, sofern nicht das Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft dafür zuständig ist
 Verfassung und Abwicklung von liegenschaftsbezogenen Verträgen einschließlich
standardisierter Nutzungsgestattungen am öffentlichen Gut, ausgenommen
Grundüberlassungen für Veranstaltungen
 Bearbeitung von Insolvenzverfahren, an denen die Stadt als Gläubiger beteiligt ist

-431.01.2019