Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.473

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B-02-a










MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

Beratung der Dienststellen bei EDV-Vorhaben bzw. beim Einsatz von
Kommunikationsmitteln
Durchführung von EDV-Systemanalysen, Erstellung von Pflichtenheften,
Organisations- und Systemdesign
Auswahl und Beschaffung geeigneter Kommunikations- und Datenverarbeitungsmittel, Beauftragung von Lieferfirmen und Dienstleistern
Anwenderbetreuung
Koordination und Kontrolle der beauftragten Dienstleister
Veranlassung von Sicherheitsvorkehrungen hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit, Netzwerkausfällen, Computerviren etc.
Vermarktung von im Bereich des Stadtmagistrates entwickelter EDV-Software
bzw. von EDV-Applikationen
Geschäftsstelle des EDV-Ausschusses und des IT-Beirates

MAGISTRATSABTEILUNG II
BEZIRKS- UND GEMEINDEVERWALTUNG:
1. Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung (Amt)
 Vollziehung von arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, soweit damit nicht die
Magistratsabteilung III im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
betraut ist
 Vollziehung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes
 Vollziehung des Tiroler Bergsportführergesetzes
 Vollziehung des Heeresgebührengesetzes
 Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes
 Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Tiroler Abfallwirtschaftsgesetzes, soweit damit nicht die Magistratsabteilung III betraut ist oder es sich
um anlagenbezogene Verfahren handelt, für die die Magistratsabteilung III
zuständig ist
 Mitwirkung an der Vollziehung des Gemeindesanitätsdienstgesetzes, soweit
damit nicht die Magistratsabteilung V oder die Magistratsabteilung III betraut ist
 Mitwirkung an der Vollziehung des Apothekengesetzes, soweit damit nicht die
Magistratsabteilung V betraut ist, des Chemikaliengesetzes sowie des
Sanitätshilfsdienstgesetzes
 Vollziehung des Militärleistungsgesetzes
 Vollziehung des Opferfürsorgegesetzes
 Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes sowie des Tiroler Pflanzenschutzgesetzes
 Vollziehung des Tiroler Sammlungsgesetzes
 Vollziehung des Studienförderungsgesetz
-731.01.2019