Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.571

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B-02-a

MAGISTRATSGESCHÄFTSORDNUNG
BESONDERER TEIL

MAGISTRATSABTEILUNG I
ALLGEMEINE VERWALTUNGSDIENSTE:
1. Bürgerservice und Außenbeziehungen (Amt)
 Bürgerservicebüro in den Rathausgalerien; Bürgerbüros in den Stadtteilen
 Bearbeitung
von
Auskunfts-,
Beratungsund
Beschwerdefällen
(„buergermeldungen“) in Angelegenheiten der Stadtverwaltung
 Ausstellung von Berechtigungsausweisen und Bestätigungen, mit Ausnahme von
Behindertenpässen und Parkausweisen nach § 29b Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO)
 Prüfung der Anträge für die Schulstarthilfe und das „Kindergeld plus“
 Aktivierung der Handysignatur
 Seniorenbüro; Ausstellung von Seniorenausweisen
 Ausgabe von Firmen- und Anwohnerparkkarten
 Abwicklung des Fundwesens
 Aufbewahrung, Ausfolgung und Verwertung von Fundgegenständen
 Geschäftsstelle Kaiser-Maximilian-Preis
 Angelegenheiten der Städtepartnerschaften und internationaler Beziehungen
 Europaratsangelegenheiten
 Europäische Grundsatzfragen, Beziehungen zur Europäischen Union und
Angelegenheiten der europäischen Kommunal- und Regionalorganisationen
2. Präsidialangelegenheiten (Amt)
 Zwangsweise Begründung von Pfandrechten für ausstehende öffentlich-rechtliche
Forderungen der Stadt Innsbruck
 Rechtsmittelangelegenheiten und oberbehördliche Maßnahmen
 Vertretung der Stadt vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts; Unterstützung
der
städt.
Dienststellen
bei
Verfahren
vor
dem
Landesbzw.
Bundesverwaltungsgericht
 Bearbeitung von Rechtsfragen und Erstattung einschlägiger Gutachten in
Zivilrechtsangelegenheiten
 Unterstützung der Dienststellen beim Vollzug vergaberechtlicher Vorschriften und
Vertretung der Interessen der Stadt vor den Vergabekontrollinstanzen
 Verfassungsdienst
 Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
 Wahrnehmung von Aufgaben der Legistik, insbesondere die Ausarbeitung von
Gesetzen, Verordnungen, Erlässen und Verfügungen
 Abfassung und Abwicklung von Verträgen der Stadt Innsbruck, ausgenommen
Dienstverträge, dienstnehmerähnliche Verträge und Werkverträge
 Vertretung der Stadt Innsbruck als Antragstellerin in Verwaltungsverfahren soweit
keine spezielle Zuständigkeit einzelner Fachdienststellen besteht
 Wahrnehmung der privatrechtlichen Interessen der Stadt in gerichtlichen und
außergerichtlichen Angelegenheiten
 Koordination privatrechtlicher Versicherungsangelegenheiten
-402.05.2022